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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index bf9cff3..0e4879d 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -21,6 +21,128 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 23. August 2026, + zuletzt geändert durch die am 23. August 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Das Erzeugnis steht seit seinem ersten Tage unter der GNU Affero General Public +License; ausgesprochen war das indes nur an drei verstreuten Stellen — im +Lizenzvolltext „COPYING“, in einem Satz des Impressums und in einer Bemerkung der +Datei „.gitattributes“. Keine einzige Quelldatei nannte ihren Urheber oder ihre +Lizenz. Wer eine Datei für sich betrachtete — und so betrachtet sie jeder, der +sie übernimmt —, fand daran nichts. + +Erschwerend tritt die Eigenart dieses Erzeugnisses hinzu: Sein Prüfbestand +besteht aus fünfundvierzig PDF-Dateien, fünf EPUB-Dateien und den XML-Fassungen +fremder Werke, nämlich der Gesetzblätter, Drucksachen und Entwürfe des Bundes und +der Länder. Deren Rechtsstellung — gemeinfrei nach § 5 UrhG, gleichwohl gebunden +an Änderungsverbot und Quellenangabe nach §§ 62 und 63 UrhG — war bislang nur +menschenlesbar in den „SOURCES“-Dateien niedergelegt. Sie ist nunmehr auch +maschinenlesbar erfasst, und zwar nach Herkunft geschieden. + +Maßstab ist die REUSE-Spezifikation in der Fassung 3.3. + + +Artikel 1 +Lizenzbezeichnung + +(1) Der eigene Quelltext steht fortan unter „AGPL-3.0-or-later“, also unter der + Version 3 der Lizenz oder, nach Wahl des Empfängers, einer späteren Fassung. + Bislang sprach das Impressum von der „Version 3“ ohne Nachfolgeklausel. + +(2) Die Angabe ist an allen Stellen dieselbe: im Impressum, im Fußzeilenverweis + der Startseite, in einem neu aufgenommenen „licenses“-Block der „pom.xml“ und + im Abschnitt „Lizenz“ des Handbuchs. + + +Artikel 2 +Verzeichnis der Lizenztexte + +(1) Das Verzeichnis „LICENSES“ nimmt die Wortlaute auf: „AGPL-3.0-or-later.txt“, + „Apache-2.0.txt“ für den unverändert mitgelieferten Maven-Wrapper und + „LicenseRef-AmtlichesWerk.txt“. + +(2) „COPYING“ bleibt an seiner Stelle, tritt aber als symbolische Verknüpfung + auf. Der gewohnte Pfad trägt damit fort, ohne dass zwei Wortlaute + nebeneinander zu pflegen wären; die Prüfung übergeht Verknüpfungen, sodass + für den Lizenztext selbst keine sachfremde Lizenzangabe zu erfinden war. + + +Artikel 3 +Amtliche Werke + +(1) „LICENSES/LicenseRef-AmtlichesWerk.txt“ bezeichnet keine erteilte Lizenz, + sondern hält die gesetzliche Rechtslage fest: die Gemeinfreiheit nach § 5 + Abs. 1 UrhG für Verkündungsblätter, Drucksachen und Plenarprotokolle, nach + § 5 Abs. 2 UrhG für ministerielle Entwürfe und Synopsen, ferner das + fortbestehende Änderungsverbot und Gebot der Quellenangabe. + +(2) Ausdrücklich festgehalten ist, dass die technische Aufbereitung durch die + Rechtsportale kein eigenes Recht am Text begründet und dass der Prüfbestand + kein „Corresponding Source“ im Sinne der AGPL ist. + +(3) Maßgeblich für die Fundstelle der einzelnen Datei bleibt die Datei „SOURCES“ + des jeweiligen Verzeichnisses; die Lizenzdatei nimmt sie in Bezug. + + +Artikel 4 +Zuordnung im Einzelnen + +(1) Dateien mit Kommentarsyntax tragen ihre Angabe in sich: zwei Zeilen + „SPDX-FileCopyrightText“ und „SPDX-License-Identifier“ im jeweils üblichen + Stil, vor dem vorhandenen erläuternden Kommentar und ohne diesen anzutasten. + Bei „index.html“ und den übrigen Seiten steht sie hinter der Typangabe, bei + „webpaket.sh“ und „cloudflare.sh“ hinter der Aufrufzeile, bei den + AsciiDoc-Dateien innerhalb des Dokumentenkopfes. + +(2) Für Binärdateien, für JSON und für reinen Text ordnet „REUSE.toml“ zu. Der + Prüfbestand ist darin nach Herkunft geschieden: Bund (Verkündung und + Parlament), Bund (ministerielle Entwürfe), gesetze-im-internet.de nebst der + Aufbereitung durch die juris GmbH, sodann neun Länder je einzeln. + +(3) Die selbst abgeleiteten Textfassungen („*-alt.txt“) tragen „AGPL-3.0-or-later + AND LicenseRef-AmtlichesWerk“: Der Wortlaut ist amtlich, die Aufbereitung — + Einrückung, Superskript-Satznummern, Gliederungsüberschriften — eigene + Arbeit. + +(4) „mini-gii.xml“ und „.mvn/maven.config“ erhalten bewusst keine Kopfzeile, + sondern einen Eintrag in „REUSE.toml“: Ersteres liest der GiiXmlLoader, + Letzteres Maven vor jedem Bau, und beide sollen von der Auszeichnung + unberührt bleiben. + + +Artikel 5 +Fortdauernde Prüfung + +(1) Spotless pflegt die Kopfzeilen der Java-Dateien („licenseHeader“). Der Lauf + von „spotless:check“ ist an die Phase „verify“ gebunden und hält den Bau an, + sobald eine Quelldatei ohne Kopfzeile oder ohne die vereinbarte Formatierung + hinzukommt. + +(2) Dabei hat sich ergeben, dass „src/wasm/java“ der Formatprüfung bislang + verborgen war: Das Verzeichnis tritt dem Quellbaum erst im Profil „wasm“ bei. + Die Quellverzeichnisse sind nunmehr ausdrücklich benannt; die beiden + Wasm-Klassen sind erstmals umformatiert worden. + +(3) Ein Ausrollwerkzeug hinterließ mit „.wrangler“ ein Zwischenverzeichnis im + Arbeitsbaum; es ist fortan übergangen. + + +Artikel 6 +Nachweis + +(1) Die Prüfung meldet Konformität mit der Fassung 3.3 der Spezifikation: + einhundertvierundfünfzig von einhundertvierundfünfzig Dateien tragen Urheber- + und Lizenzangabe, keine Lizenz bleibt ungenutzt, keine fehlt. + +(2) Dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen unverändert; am Verhalten des + Erzeugnisses ändert sich nichts. + +(3) Das ausgelieferte Quelltextarchiv ist von sich aus konform, denn + „.gitattributes“ nimmt den Prüfbestand von ihm aus. + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 22. August 2026, zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
