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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index a9fa599..5b1a08f 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -21,6 +21,150 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 14. August 2026, + zuletzt geändert durch die am 14. August 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Das Erzeugnis nimmt bislang zwei Sorten von Änderungsdokumenten entgegen und +behandelt sie gleich: verkündete Artikelgesetze und Gesetzentwürfe. Damit fehlt +ihm die zweite Hälfte des Gesetzgebungsverfahrens — die Dokumente, die einen +Entwurf ändern statt ein Gesetz. Diese Fassung führt den Begriff der Dokumentart +ein, wendet Änderungsanträge auf den Entwurf an, auf den sie zielen, und trennt +die Spalten einer Zusammenstellung. + + +Artikel 1 +Erkennung der Dokumentart + +(1) Die Art eines Änderungsdokuments wird nunmehr aus seinem Kopf erschlossen +(DokumentErkenner, DokumentArt, DokumentKopf). Unterschieden werden das +verkündete Artikelgesetz, der Gesetzentwurf, der Änderungsantrag, die +Beschlussempfehlung sowie das Dokument ohne Änderungsbefehle +(Entschließungsantrag, schlichter Antrag, Plenarprotokoll, Bericht). + +(2) Maßgeblich ist allein der Text; der Dateiname bleibt außer Betracht. Die +Beispieldaten belegen die Notwendigkeit: Die Datei mit dem Namen +„BT-Drs-21-7071_Beschlussempfehlung.pdf“ enthält einen Entschließungsantrag. + +(3) Die Erkennung arbeitet auf dem unbereinigten Extraktionstext, da der +Textbereiniger gerade diejenigen Drucksachenköpfe entfernt, aus denen Art und +Nummer hervorgehen. Erfasst werden dabei auch die eigene Drucksachennummer und +die Nummern der in Bezug genommenen Drucksachen. + +(4) Ein Dokument ohne Änderungsbefehle wird übergangen und in der Synopse +gemeldet; bisher führte es stillschweigend zu keinem Befehl. + +(5) Ist an einer Synopse ein Entwurf, ein Antrag oder eine Beschlussempfehlung +beteiligt, so trägt sie den Hinweis, dass sie eine Entwurfsfassung und nicht +geltendes Recht zeigt (HtmlRenderer). Die Quellenzeile nennt je Datei die +erkannte Art. + +(6) Die Grenze des Begründungsteils wird für Entwürfe und Anträge um die dort +üblichen Überschriften erweitert („A. Allgemeiner Teil“, „Zu Artikel 1“); für +verkündete Gesetze bleibt es bei der schlichten Marke, damit ein Gesetzblatt +nicht an einem gleichlautenden Wort abbricht (AenderungsgesetzParser). + + +Artikel 2 +Änderungsanträge + +(1) Ein Änderungsantrag ändert nicht das Stammgesetz, sondern eine Drucksache. +Sein Rahmensatz benennt daher zwei Ebenen zugleich: die Stelle in der Drucksache +und die Stelle in dem Text, den der dort stehende Befehl zitiert. Beide werden +gesondert geführt (AenderungsantragParser mit den Sätzen DrucksachenStelle und +MetaBefehl); die Drucksachenstelle wird bewusst nicht als Stelle modelliert, da +diese eine Fundstelle im Gesetz bezeichnet und ein anderes Bezugssystem meint. + +(2) Die Befehle werden auf den Lineartext des Entwurfs angewandt +(EntwurfsPatcher). Der Gesetzesanwender bleibt unberührt: Ein Entwurf ist kein +Gesetz, sondern eine Folge von Befehlen, deren Zitate erst künftig Gesetz werden +sollen; der Antrag greift in eben diese Zitate ein. + +(3) Bei der Suche nach der Drucksachenstelle werden die Zitate zeichengleich +ausgeblendet. Andernfalls gälten die Aufzählungen des zitierten Gesetzestextes +(„1. Haarwild:“) als Gliederungspunkte der Drucksache und ließen den gesuchten +Punkt vorzeitig enden. + +(4) Welcher Entwurf gemeint ist, entscheidet die vom Antrag genannte +Drucksachennummer, nicht die Reihenfolge der Argumente (Pipeline). Fehlt der +Entwurf, bleibt der Antrag unangewandt und wird gemeldet; eine ersatzweise +Anwendung auf das Stammgesetz unterbleibt, da die Stellenangaben auf die +Drucksache zielen. + +(5) Erkannt wird die elliptische Antragsform, die das Hilfsverb nur einmal in +der Beschlussformel führt („In Nr. 1.29 die Angabe „,“ am Ende durch die Angabe +„;“ ersetzt.“). Das fehlende Hilfsverb wird an der Stelle ergänzt, an der es im +vollständigen Satz stünde (BefehlErkenner). + +(6) Das allgemeine Ersetzungsmuster lässt nunmehr den Zusatz „am Ende“ zwischen +Ziel und „durch“ zu und führt ihn als solchen. Bisher kannte diesen Zusatz nur +das Muster für Satzzeichen. + +(7) Der Stellenparser nimmt gestufte Nummern an („Nr. 1.29“), wie sie in +dezimal durchgezählten Listen vorkommen. + + +Artikel 3 +Zusammenstellung einer Beschlussempfehlung + +(1) Die Zusammenstellung stellt links den Entwurf und rechts die Beschlüsse des +Ausschusses gegenüber. Anders als beim alten Bundesgesetzblatt und beim Gesetz- +und Verordnungsblatt für Berlin stehen die Spalten nicht nacheinander im +Inhaltsstrom, sondern zeilenweise verschränkt; sie werden daher erstmals anhand +der Koordinaten getrennt (FontgroessenFilter, PatchTextExtraktor). + +(2) Geschnitten wird an der Blattmitte, jedoch nur dort, wo ein tatsächlicher +Spaltensteg vorliegt. Eine über die Blattmitte durchlaufende Zeile ist +ganzseitenbreit (Vorblatt, Bericht, Seitenkopf); sie bleibt ungeschnitten und +wird der linken Spalte zugeschlagen, damit sie genau einmal erscheint. + +(3) Der gesperrt gesetzte Vermerk der Ausschussspalte wird auf seine Normalform +gebracht, der laufende Spaltenkopf als Kolumnentitel entfernt (TextBereiniger). + +(4) Die Auflösung der rechten Spalte unterbleibt einstweilen. Sie druckt +Unverändertes nicht ab, sondern vermerkt es — und zwar nicht nur je +Gliederungspunkt, sondern auch zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke. Die +rechte Spalte ist damit für sich genommen kein vollständiges Dokument; ihre +Anführungszeichen gehen nicht auf. Eine Auflösung über die Gliederungspfade +allein wurde erprobt und ist daran gescheitert; erforderlich ist die zeilenweise +Zuordnung beider Spalten über ihre gemeinsame Grundlinie im Satzspiegel. Bis +dahin wird eine Beschlussempfehlung erkannt und unter Angabe des Grundes +übergangen, verbunden mit dem Hinweis auf die Drucksachennummer des Entwurfs, +der sich stattdessen eignet. + + +Artikel 4 +Prüffälle + +(1) Es treten hinzu: die Einordnung von zwölf Beispieldokumenten nach ihrer Art +(DokumentErkennerTest), das Lesen und Anwenden eines Änderungsantrags +(AenderungsantragParserTest, EntwurfsPatcherTest) sowie vier Fälle in +EndToEndTest — der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum bayerischen +Jagdgesetz (Ltg.-Drs. 19/10365), die Unberührtheit des Stammgesetzes durch +ebendiesen Antrag, die Spaltentrennung der Zusammenstellung zur Drucksache +20/7619 und die Behandlung eines Entschließungsantrags. + +(2) Der Antragsfall belegt beides: Der Antrag streicht den Goldschakal aus der +Artenliste des neuen § 18 der Ausführungsverordnung und schließt die Aufzählung +mit einem Semikolon ab; die Synopse des Bayerischen Jagdgesetzes bleibt dabei +zu Recht unverändert, weil der Antrag auf einen Paragraphen des Entwurfs zielt, +der die Verordnung und nicht das Gesetz ändert. + +(3) Die Spaltentrennung wird daran gemessen, dass die linke Spalte der +Zusammenstellung Befehl für Befehl den Regierungsentwurf ergibt, aus dem sie +gebaut ist (117 Befehle, wie aus Drucksache 20/6875). + + +Artikel 5 +Handbuch + +Das Handbuch (README.adoc) erhält den Abschnitt „Quellformate: Gesetz, Entwurf, +Antrag“. Die bisherige Angabe, Meta-Änderungen an Drucksachen seien bewusst +nicht abgedeckt, entfällt. Das Hinweisfeld der Web-Anwendung nennt die nunmehr +zulässigen Dokumentarten. + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 26. Juli 2026, zuletzt geändert durch die am 26. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
