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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index d3605b2..e09cc8a 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -21,6 +21,72 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 25. Juli 2026, + zuletzt geändert durch die am 25. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Die sechste Ertüchtigungswelle wird um den schleswig-holsteinischen Belegfall +ergänzt: das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher +Vorschriften vom 26. März 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/27). Es führt drei bislang +unbekannte Eigenheiten ein — den laufenden Seitenkopf des GVOBl. Schleswig- +Holstein, hochgestellte Fußnotenmarker an den Artikel-Überschriften und einen +Flattersatz, in dem die geometrische Randerkennung versagt. Ein voller +Akzeptanztest bleibt vorerst aus, weil die konsolidierte Gemeindeordnung aus +freien Quellen nicht in der maßgeblichen Fassung zu beschaffen ist. + + +Artikel 1 +Seitenkopf des Gesetz- und Verordnungsblatts für Schleswig-Holstein + +Der Textbereiniger (TextBereiniger.istKolumnentitel) entfernt nunmehr auch den +zweizeiligen Titelkopf und den laufenden Seitenkopf des Gesetz- und Verordnungs- +blatts für Schleswig-Holstein („Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig- +Holstein“ nebst „2026/27 vom 30. März“, Muster GVOBL_SH_KOPF, GVOBL_SH_LAND und +GVOBL_SH_HEFT). Der laufende Kopf steht zwischen zwei Artikeln und klebte sonst +an der folgenden Artikel-Überschrift. + + +Artikel 2 +Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften + +Schleswig-Holstein verweist an der Artikel-Überschrift eines Änderungsgesetzes +mit einer hochgestellten Ziffer auf die Gliederungsnummer-Fußnote am Seitenfuß +(„Artikel 1 ¹)“). Solche Überschriften genügten dem Muster der Artikel-Teilung +(AenderungsgesetzParser.ARTIKEL_UEBERSCHRIFT) nicht. Der Textbereiniger streift +den Marker nunmehr ab (TextBereiniger.loeseArtikelFussnoten, Muster +ARTIKEL_FUSSNOTE) und trennt dabei eine in derselben Zeile stehende Einleitung +wieder ab. + + +Artikel 3 +Silbentrennung bei hartem Zeilenende + +Der Textbereiniger (TextBereiniger.verbindeUmbrueche) zog eine Silbentrennung am +Zeilenende bislang nie zusammen, wenn die geometrische Randerkennung des +Fontgrößenfilters ein hartes Zeilenende meldete. Im Flattersatz — wie ihn das +GVOBl. Schl.-H. verwendet — findet diese Erkennung jedoch keinen Ausrichtungs- +Cluster und stuft auch volle Zeilen als hart ein. Klebt der Trennstrich ohne +Trailing-Whitespace am Zeilenende, ist er deshalb nunmehr auch dort als +Silbentrennung zu lesen; bewusst gesetzte Suspensivstriche tragen den Trailing- +Whitespace des Extraktors und bleiben unberührt. + + +Artikel 4 +Belegfall Kommunalrecht-Änderungsgesetz Schleswig-Holstein + +Als weiterer Prüffall tritt ein Test bis einschließlich der Befehlserkennung +hinzu (EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein): Artikel 1 trifft die +Gemeindeordnung, Artikel 2 die Kreisordnung, Artikel 3 ein anderes Änderungs- +gesetz; je Zielgesetz wird genau ein Neufassungsbefehl („§ 34a Absatz 1 erhält +folgende Fassung“, „§ 29a Absatz 1 …“) erkannt, kein Befehl bleibt unbekannt. +Ein voller Akzeptanztest ist nicht möglich: Das Landesportal +gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de gibt seine Dokumentinhalte nur über eine +anmeldepflichtige Schnittstelle aus, und die letzte frei archivierte Gesamt- +ausgabe der Gemeindeordnung (14. November 2022) kennt den geänderten § 34a noch +nicht. Die Fundstelle ist in sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc vermerkt. + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 24. Juli 2026, zuletzt geändert durch die am 24. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
