Beispieldaten Berlin — Herkunft und Aufbereitung ================================================ 1. Änderungsdokument GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 17 vom 11. Juni 2026, S. 234: Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung vom 3. Juni 2026. Bezogen über pardok.parlament-berlin.de. 2. Stammfassungen LAF-ErrG-alt.txt Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung vom 14. März 2016, Gültigkeit 16.04.2026–11.06.2026 LAF-ErrG-neu.txt dasselbe ab 12.06.2026, allein als Prüfmaßstab ASOG-Bln-alt.txt Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz in der Fassung vom 11. Oktober 2006, Gültigkeit 16.04.2026–11.06.2026 (171 Normen) ASOG-Bln-neu.txt dasselbe ab 12.06.2026, allein als Prüfmaßstab Bezugsweg --------- Wie in Hessen und Schleswig-Holstein über eine Browsersteuerung; `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe juris-Anwendung (Kennung `bsbe`). Rezept in `Hessen/SOURCES`. Dokumentkennungen und Stichtage: LAF-Errichtungsgesetz jlr-NNLBE000047A6 @20260416 / @20260612 ASOG Bln jlr-NNLBE00004772 @20260416 / @20260612 Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG; im Übrigen wie in `Hessen/SOURCES` dargelegt. Die Nummern der Anlage — wie sie geführt werden ---------------------------------------------- Artikel 1 des Änderungsgesetzes ändert zu fünf Sechsteln die *Anlage* des ASOG (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben), und deren Einheiten sind nicht wie sonst als Aufzählungsmarken gesetzt, sondern als Einheiten mit eigener Absatzzählung: „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“, jede im Portal eine eigene Einzelnorm. Ebenso werden sie jetzt geführt — als eigene Normen, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt: „Anlage Nummer 23“. Damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie die Befehle unverändert („Nach Nummer 6 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt“). Zuvor suchte der Stellenauflöser eine Marke „6.“ im Text der Anlage und fand dort vielerlei; von sechs Befehlen wurden zwei angewandt, heute sind es fünf. Der eine Rest ist eine Grenze des Klartextformats, keine Schwäche der Anwendung: Auf den Absatz 4a der Nummer 23 folgt der Zwischentitel „Aus dem Bereich Verkehr:“, der keine eigene Absatzbezeichnung trägt und deshalb dem vorangehenden Absatz zugeschlagen wird. Der Befehl „In Absatz 4a wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt“ findet den Punkt daher nicht am Ende und bleibt liegen. Ein zweiter Befund, erledigt: Das Berliner Portal setzt die amtlichen Satznummern nicht als Superskripte, sondern als *angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen einen …“). Der kanonische Klartext verlangt Superskripte; die Umschrift geschieht in der Aufbereitung. Aufbereitung zum kanonischen Klartext ------------------------------------- Maschinell wie in Hessen. Das LAF-Errichtungsgesetz führt kein Inhaltsverzeichnis als eigene Norm; der Wortlaut beginnt deshalb beim ersten Normkopf, der für sich auf einer Zeile steht. Für das ASOG im einzelnen (Skript nicht im Repo, `berlin2klartext.py` im Arbeitsverzeichnis): 1. Vorspann samt amtlicher Inhaltsübersicht bis einschließlich der Marke „zur Einzelansicht Inhaltsverzeichnis“ abschneiden; die gleichlautenden Rücksprungmarken jeder Norm entfallen. 2. Geschützte Leerzeichen zu gewöhnlichen; NFC. 3. Normkopf und Überschrift auf eine Zeile („§ 1 Aufgaben der …“), ebenso die Gliederung („Erster Abschnitt Aufgaben, Zuständigkeiten …“). Der Kopf einer Anlagen-Nummer bleibt für sich; was ihm folgt, ist ihr Wortlaut. 4. Aufzählungsmarken, die im Portalsatz allein auf der Zeile stehen, mit dem Folgetext vereinigen und einrücken. 5. Angeklebte Satznummern in Superskripte umschreiben. Der Klammerzusatz des Langtitels muss auf einer *eigenen* Zeile stehen — sonst bleiben Kurztitel und Abkürzung ungetrennt, der Einleitungssatz findet sein Ziel nicht und es wird kein Artikel gewählt. Beschaffung im Browser: Der Auszug über `get_page_text` ist bei 50000 Zeichen gekappt und verschluckt überdies einzelne Leerzeichen. Beides umgeht, wer den Text in Stücken von 33000 Zeichen *base64-kodiert* in die Seite schreibt und wieder ausliest; so kam der Wortlaut zeichengenau herüber (380153 bzw. 381880 Zeichen).