= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder Matthias Andreas Benkard Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und im bayerischen Recht so nicht vorkommen. WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung. Zu jedem Beispiel ist bislang nur das *Änderungsgesetz* beschafft. Die jeweils zugehörige *konsolidierte Stammfassung* (nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG) fehlt noch; sie käme je Land aus einem eigenen Portal (juris-basiert: landesrecht-bw, recht.nrw, revosax, voris, hessenrecht, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de; Eigensystem: Berlin) oder als handgepflegter `--extract-only`-Klartext analog zu `BayJG/BayJG-alt.txt`. == Übersicht [cols="1,3,3",options="header"] |=== |Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug |Berlin |`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234 (Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026) |*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer) — höchster Extraktionswert, analog zum zweispaltigen Alt-BGBl. Tiefe Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), Anlage-Ziele. |Schleswig-Holstein |`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom 30.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) |Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta- Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen"). |Hessen |`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` — GVBl. Hessen Nr. 5 vom 03.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten) |*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr äs i d e nt") als Extraktions-Härtetest; *abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; FFN-Fußnote. |Niedersachsen |`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom 04.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) + `Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026 |*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) → das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`. |Baden-Württemberg |`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` — GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026 (Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung) |Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; „werden nach dem Wort … die Wörter … eingefügt", „werden die Wörter … gestrichen". |Nordrhein-Westfalen |`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` — GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026, S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz) |Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); „Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/-` frei und serverseitig gerendert abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung. |Sachsen |`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` — SächsGVBl. S. 134 (Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026) |Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), „wird durch den folgenden Satz ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein cookie-/kostenpflichtiger Shop). |Thüringen |`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom 13.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs- verordnung) |Sammelheft (28 S.) mit mehreren Verkündungen; enthält eine Änderungsverordnung („§ 4 wird wie folgt geändert"). |=== == Stand der Umsetzung * *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest). * *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle angewandt, kein Rest — einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit Leerzeichen „§ 2 a“ und gliederungsbezogene Einfügung „In Kapitel 4 wird nach § 12 …“). * *Schleswig-Holstein* ist bis einschließlich der Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung, Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl. Ein voller Akzeptanztest ist *nicht* möglich — siehe „Noch offen“. * *Nordrhein-Westfalen* ist umgesetzt: `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt` (Telemedienzuständigkeitsgesetz in der Fassung vom 27.04.2022, aus der Fassungshistorie von recht.nrw.de) und `EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance` (Artikel 3 des 22. Rundfunkänderungsgesetzes; alle vier Befehle angewandt, kein Rest). Das Ergebnis ist gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Die übrigen Artikel (WDR-Gesetz, Landesmediengesetz, 17. RÄStV-AusfG) bleiben offen. * Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen. == Noch offen * *Schleswig-Holstein — Stammfassung nicht beschaffbar*: Das Landesportal `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist seit Ende 2022 eine reine Single-Page-Anwendung; die Dokumentinhalte liegen hinter einer anmeldepflichtigen „mylex“-API (`connectUrl` aus dem `localStorage`), sämtliche Dokument-URLs liefern nur die leere Anwendungshülle. Die Wayback Machine hat die serverseitig gerenderte Gesamtausgabe der Gemeindeordnung zuletzt am 14.11.2022 erfasst — dort fehlt der hier geänderte § 34a noch (er wurde erst durch das Gesetz vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt. * *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor. * Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst.