╔══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════╗ ║ ║ ║ V E R Z E I C H N I S D E R F A S S U N G E N ║ ║ des Softwareerzeugnisses „ÄndGgner“ ║ ║ (Werkzeug zur Erstellung von Synopsen für Änderungsgesetze) ║ ║ ║ ╚══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════╝ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ────────────────────────────────────────────── (1) Dieses Verzeichnis dokumentiert nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen den jeweiligen Stand des Quelltextes des vorbezeichneten Erzeugnisses. (2) Für jeden Kalendertag, an dem Änderungen am Quelltext vorgenommen werden, ist ein gesonderter Abschnitt nach dem Muster der nachfolgenden Fassungen anzu- legen; die Abschnitte sind in absteigender zeitlicher Reihenfolge (jüngste Fassung zuerst) zu führen. (3) Die Änderungen sind in sachlich gegliederter Form, unter fortlaufender Nummerierung und unter Angabe der betroffenen Bestandteile (Klassen, Dateien) zu bezeichnen. Maßgeblich ist die im Handbuch der Rechtsförmlichkeit nieder- gelegte Ausdrucksweise entsprechend. ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 1. September 2026, zuletzt geändert durch die am 1. September 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Die Sprachfassung des Bausatzes wird von 21 auf 25 angehoben (Artikel 1); der Wasm-Zweig folgt (Artikel 2). Der Enforcer wacht fortan über die vorausgesetzte Fassung (Artikel 3). Das Handbuch weist dies aus (Artikel 4). Artikel 1 Anhebung der Sprachfassung In „pom.xml“ wird die Eigenschaft „maven.compiler.release“ von „21“ auf „25“ geändert. Die selbsttätige Prüfung baute schon bisher auf einem JDK 25; der Quellstand blieb hinter dieser Grundlage zurück. Fortan stehen die Sprachmittel der Fassungen 22 bis 25 zur Verfügung. Artikel 2 Wasm-Zweig Im Profil „wasm“ werden „maven.compiler.source“ und „maven.compiler.target“ gleichfalls auf „25“ gesetzt; der erläuternde Vermerk spricht entsprechend von der Option „release 25“. An der dortigen Abkehr von „release“ zugunsten von „source“/„target“ ändert sich nichts: Sie beruht darauf, dass die Web-Image-API des GraalVM außerhalb der dokumentierten JDK-API liegt. Artikel 3 Überwachung der vorausgesetzten Fassung Der Regel „requireMavenVersion“ wird „requireJavaVersion“ zur Seite gestellt, gespeist aus der neuen Eigenschaft „enforced.java-version“ (Wert „25“). Ein zu alter Bausatz wird damit beim Enforcer benannt und nicht erst durch eine schwerer deutbare Meldung des Übersetzers. Artikel 4 Handbuch § 5 Absatz 3 des Handbuchs (README.md) setzt fortan einen Java-Entwicklungs- bausatz der Fassung 25 oder neuer voraus. § 14 Absatz 3 bleibt unberührt: Für den Wasm-Bau ist weiterhin Oracle GraalVM 25.1 oder neuer erforderlich. Artikel 5 Prüfung Der Bau geht auf einem Oracle GraalVM 25.0.4 auf: „./mvnw verify“ meldet BUILD SUCCESS mit 456 von 456 Tests, Spotless beanstandet nichts, und der Enforcer lässt die neue Regel durchgehen. Auch das Profil „wasm“ übersetzt („target 25“). ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 31. August 2026, zuletzt geändert durch die am 31. August 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Die Prüfung nach § 17 des Handbuchs läuft fortan selbsttätig: Ein Arbeitsablauf für GitHub Actions baut und prüft bei jedem Push und bei jedem Pull Request (Artikel 1). Das Handbuch weist dies aus (Artikel 2). Artikel 1 Selbsttätige Prüfung Es wird der Arbeitsablauf „.github/workflows/ci.yml“ eingeführt. Er wird ausgelöst durch Push nach „master“, durch jeden Pull Request und auf Anforderung von Hand (workflow_dispatch); für denselben Verweis wird jeweils nur der jüngste Lauf zu Ende geführt (concurrency). Ihm sind allein Leserechte erteilt. (1) Der Lauf „pruefung“ baut und prüft auf einem Temurin-JDK der Fassung 25 mit „./mvnw verify“. Damit sind neben den Einzel- und Akzeptanzprüfungen auch der Korpuslauf (§ 6d), der Formatierer (Spotless) und die Mindestfassung des Bauwerkzeugs (Enforcer) erfaßt, weil beide an die Phase „verify“ gebunden sind. Die ausführbare Archivdatei nebst „target/libs“ wird als Artefakt aufbewahrt, die Surefire-Berichte allein im Fehlerfall. (2) Der Lauf „browserfassung“ stellt die Browserfassung mit „./mvnw -Pwasm package -DskipTests“ her. Er richtet hierfür Oracle GraalVM ein (graalvm/setup-graalvm, „distribution: graalvm“); die Community Edition trägt Web Image nicht (§ 14 Absatz 5). Vorab wird Binaryen eingerichtet, damit „deploy/webpaket.sh“ die Nachoptimierung durch wasm-opt tatsächlich vornimmt und die Grenze von 25 MiB an dem mißt, was ausgeliefert würde; ohne Binaryen bliebe es bei einer bloßen Warnung. Das Verzeichnis „target/web“ wird als Artefakt aufbewahrt. Die Tests bleiben hier ausgesetzt; sie laufen im Lauf nach Absatz 1. (3) Der Lauf „lizenzauszeichnung“ prüft die Auszeichnung nach der REUSE-Spezifikation (fsfe/reuse-action) und entspricht damit dem bisher von Hand geführten „reuse lint“ (§ 16). Die drei Läufe hängen nicht voneinander ab. Nachzuladen ist nichts: Der Beispielkorpus liegt im Repository und ist nur von „git archive“ ausgenommen. Artikel 2 Fortschreibung des Handbuchs § 17 des Handbuchs (README.md) erhält die Absätze 4 und 5. Absatz 4 bezeichnet den Arbeitsablauf, seine drei Läufe und die Aufbewahrung der Artefakte; Absatz 5 nennt die Voraussetzung des Wasm-Laufes (Oracle GraalVM) und stellt klar, daß der Beispielkorpus nicht nachzuladen ist. ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 29. August 2026 (zweite Fassung des Tages), zuletzt geändert durch die am 29. August 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Die kanonische Web-Adresse der Browserfassung lautet fortan aendggner.kellertomaten.de (Artikel 1). Das Ergebnis des Vordrucks öffnet sich beim Absenden unmittelbar in einem neuen Reiter (Artikel 2). Artikel 1 Kanonische Web-Adresse Die Browserfassung wird unter der Domäne aendggner.kellertomaten.de betrieben. Die Angabe des kanonischen Verweises in index.html, das Handbuch (README.md) und die Konfigurationsvorlage (deploy/nginx-aendggner.conf) sind entsprechend angepasst. Artikel 2 Unmittelbare Öffnung der Synopse Nach dem Absenden des Vordrucks und abgeschlossener Berechnung öffnet das Skript (app.js) das berechnete Ergebnis unmittelbar in einem neuen Browser-Reiter (window.open). Der Verweis unter „Verfügung der Zentralstelle“ bleibt als Hilfsmittel und für etwaige Zusatzdateien unverändert erhalten. ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 29. August 2026, zuletzt geändert durch die am 29. August 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Der Vordruck weist fortan aus, welchen Standes er ist, und nennt neben der bisherigen Bezugsquelle eine zweite (Artikel 1 bis 3). Ferner schließt sich der Länderkreis: Mit dem Saarland und mit Sachsen-Anhalt sind alle sechzehn Länder erfaßt (Artikel 4 und 5). Artikel 1 Zweite Bezugsquelle des Quelltextes Die Fußzeile der Startseite und der Hinweis im Impressum verwiesen bislang allein auf die eigene Git-Stelle. Das Spiegelbild auf GitHub ist dem allgemeinen Publikum geläufiger und tritt neben sie. (1) In der Fußzeile der Startseite (index.html) folgt dem Git-Link, durch einen Mittelpunkt getrennt, ein Link auf https://github.com/benkard/aendggner. (2) Im Impressum wird der Satz über den fortlaufenden Bezug entsprechend erweitert („über Git oder GitHub“). (3) Die Datenschutzseite bleibt unberührt; sie führte keine solche Angabe. Artikel 2 Die Startseite nennt ihren Stand Unter dem Titel des Vordrucks stand bisher nur die Bezeichnung der Stelle; welchen Standes die betriebene Fassung ist, war der Seite nicht zu entnehmen. Die handgeführte Ausgabebezeichnung in der Fußzeile („08.26“) trifft dazu keine tagesgenaue Aussage. (1) Zwischen Überschrift und Stellenangabe tritt die Zeile „in der Fassung vom …“ nebst einem