╔══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════╗ ║ ║ ║ V E R Z E I C H N I S D E R F A S S U N G E N ║ ║ des Softwareerzeugnisses „ÄndGgner“ ║ ║ (Werkzeug zur Erstellung von Synopsen für Änderungsgesetze) ║ ║ ║ ╚══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════╝ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ────────────────────────────────────────────── (1) Dieses Verzeichnis dokumentiert nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen den jeweiligen Stand des Quelltextes des vorbezeichneten Erzeugnisses. (2) Für jeden Kalendertag, an dem Änderungen am Quelltext vorgenommen werden, ist ein gesonderter Abschnitt nach dem Muster der nachfolgenden Fassungen anzu- legen; die Abschnitte sind in absteigender zeitlicher Reihenfolge (jüngste Fassung zuerst) zu führen. (3) Die Änderungen sind in sachlich gegliederter Form, unter fortlaufender Nummerierung und unter Angabe der betroffenen Bestandteile (Klassen, Dateien) zu bezeichnen. Maßgeblich ist die im Handbuch der Rechtsförmlichkeit nieder- gelegte Ausdrucksweise entsprechend. ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 29. August 2026, zuletzt geändert durch die am 29. August 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Der Vordruck weist fortan aus, welchen Standes er ist, und nennt neben der bisherigen Bezugsquelle eine zweite (Artikel 1 bis 3). Ferner schließt sich der Länderkreis: Mit dem Saarland und mit Sachsen-Anhalt sind alle sechzehn Länder erfaßt (Artikel 4 und 5). Artikel 1 Zweite Bezugsquelle des Quelltextes Die Fußzeile der Startseite und der Hinweis im Impressum verwiesen bislang allein auf die eigene Git-Stelle. Das Spiegelbild auf GitHub ist dem allgemeinen Publikum geläufiger und tritt neben sie. (1) In der Fußzeile der Startseite (index.html) folgt dem Git-Link, durch einen Mittelpunkt getrennt, ein Link auf https://github.com/benkard/aendggner. (2) Im Impressum wird der Satz über den fortlaufenden Bezug entsprechend erweitert („über Git oder GitHub“). (3) Die Datenschutzseite bleibt unberührt; sie führte keine solche Angabe. Artikel 2 Die Startseite nennt ihren Stand Unter dem Titel des Vordrucks stand bisher nur die Bezeichnung der Stelle; welchen Standes die betriebene Fassung ist, war der Seite nicht zu entnehmen. Die handgeführte Ausgabebezeichnung in der Fußzeile („08.26“) trifft dazu keine tagesgenaue Aussage. (1) Zwischen Überschrift und Stellenangabe tritt die Zeile „in der Fassung vom …“ nebst einem