From 86c7d994e2fc7b469b660e8adee3d5f1a4e0f11c Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Sat, 29 Aug 2026 18:16:18 +0200 Subject: =?UTF-8?q?Der=20L=C3=A4nderkreis=20schlie=C3=9Ft=20sich=20mit=20S?= =?UTF-8?q?aarland=20und=20Sachsen-Anhalt?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Sechzehn Länder hat die Bundesrepublik, vierzehn waren erfaßt. Die beiden letzten fehlten aus demselben Grund: Ihre Landesrechtsportale führen keine Fassungsliste, und ohne Vorfassung gibt es keinen Belegfall. Für das Saarland hilft die Änderungshistorie aus. Weist sie für das fragliche Jahr genau eine Änderung aus, so ist die Vorfassung die Gesamtausgabe ohne diese eine. Für das Gesetz über den Saarlandpakt und die Verordnung zu seiner Ausführung — beide geändert durch das Gesetz Nr. 2211 vom 24. Juni 2026 — ist das so hergeleitet und aus den Gesetzblättern von 2019, 2020 und 2024 Norm für Norm gegengeprüft worden: Die Ursprungsfassung nebst den beiden zwischenzeitlichen Änderungen ergibt genau die heutige Gesamtausgabe. Ein Heft, zwei Stammwerke, zwei Aufträge; zehn von zehn Normen der Verordnung und neunzehn von zwanzig des Gesetzes stimmen zeichengenau. Sachsen-Anhalt bleibt beim rheinland-pfälzischen Weg, und zwar doppelt begründet: Das Portal führt keine Vorfassung, und das Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes ist überhaupt nicht frei. Frei ist die Parlamentsdokumentation, weshalb hier die Drucksache 8/6357 des Landtags das Änderungsdokument ist; aussagekräftig ist allein die Zahl der erschlossenen Befehle, vierzehn an der Zahl. Fünf Funde sind allgemein und stehen im Produktivcode: der Kolumnentitel des saarländischen Amtsblattes; die Aufzählungsmarke, die Kennzeichnung ist und nicht Wortlaut, sodaß „in Nummer 8 den Punkt ersetzen“ nicht mehr am eigenen Markenpunkt scheitert; die Artikelwahl bei Ausführungsverordnungen, die ihren eigenen Namen nicht mehr wegstreicht; die Wortfuge am markerlosen Umbruch, die der Wortbestand ohne die zeilenletzten Wörter beweist; und die Buchstabengliederung mit Punkt nebst den kleinen römischen Zahlen, bei denen „i.“ aus dem Stand der Gliederung entschieden wird. Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben die auslassende Anfügung, die Anfügung an die Überschrift des Werkes selbst, der Verbund aus Bereichsumnummerierung und Wortstreichung sowie die kurze Wortfuge; sie sind im Handbuch und in den Herkunftsnachweisen als Grenzen benannt. Die Prüfung geht auf: 456 Testfälle, „mvnw verify“ grün, „reuse lint“ 223 von 223, und der Korpuslauf hält seine Grundlinie bei vierunddreißig Aufträgen, 1429 Befehlen, 1295 angewandt, 661 von 671 gleichen Normen. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Claude-Session: https://claude.ai/code/session_014dzFZB6rfFjpVMxhF5mQWN Change-Id: I046353512a672afda7b908f6aee425e4daba507c --- src/test/resources/sampledata/Saarland/SOURCES | 85 ++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 85 insertions(+) create mode 100644 src/test/resources/sampledata/Saarland/SOURCES (limited to 'src/test/resources/sampledata/Saarland/SOURCES') diff --git a/src/test/resources/sampledata/Saarland/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/Saarland/SOURCES new file mode 100644 index 0000000..6f1049e --- /dev/null +++ b/src/test/resources/sampledata/Saarland/SOURCES @@ -0,0 +1,85 @@ +Änderungsgesetz: +- Gesetz Nr. 2211 zur Änderung des Gesetzes über den Saarlandpakt vom + 24. Juni 2026, verkündet am 13. August 2026 (Amtsbl. des Saarlandes + Teil I Nr. 31 S. 756), in Kraft mit Wirkung vom 1. Januar 2026 + (ABl-2026-31_Saarlandpakt-AendG.pdf) +- Das Gesetz ändert zwei Stammwerke: Artikel 1 das Gesetz über den + Saarlandpakt (SPaktG), Artikel 2 die Verordnung zur Ausführung des + Gesetzes über den Saarlandpakt (AusfSPaktGVO). Artikel 3 regelt das + Inkrafttreten. Beide Werke sind deshalb als eigene Aufträge geführt. + +Bezugsweg des Heftes: +- Das Verkündungsportal des Saarlandes (amtsblatt.saarland.de) ist — + anders als die Landesrechtsportale — kein juris-Einseitenprogramm, + sondern gewöhnliches, skriptlesbares HTML. Das kostenlose Amtsblatt + reicht zurück bis zur Ausgabe 48 vom 3. Dezember 2009. +- Die fünf jüngsten Hefte hängen an der Startseite: + /jportal/portal/page/fpverksl.psml?nid=VB-SL-ABlI-G&cmsuri=… + Das PDF liegt darunter unter /jportal/docs/news_anlage/sl/pdf/VerkBl/ABl/ + ads_-_teil_I_signed.pdf. +- Ältere Hefte tragen denselben Dateinamen, aber den Pfad + /jportal/docs/anlage/… und verlangen die Sitzungskennung, die die + Dokumentseite mitgibt (…pdf;jsessionid=…). Die Dokumentkennung ist + VB-SL-ABlI; zu einer Fundstelle findet + man das Heft, indem man von der Seitenzahl abwärts zählt, bis eine + Dokumentseite antwortet. + +Stammfassungen: +- SPaktG-neu.txt — Gesetz über den Saarlandpakt (SPaktG), Gesamtausgabe + vom 29. August 2026 (Stand: § 8a neu eingefügt durch Artikel 1 des + Gesetzes vom 24. Juni 2026), 20 Normen. +- AusfSPaktGVO-neu.txt — Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über + den Saarlandpakt (AusfSPaktGVO), Gesamtausgabe vom 29. August 2026, + 10 Normen. Die Anlage zu § 2 (Tabelle der maßgeblichen strukturellen + Liquiditätskredite je Gemeinde) ist nicht mitgeführt; sie wird von + keinem Befehl berührt. +- Bezugsweg: recht.saarland.de (juris-Kennung bssl), Dokumentkennungen + jlr-NNLSL00009E79 (SPaktG) und jlr-NNLSL00009E78 (AusfSPaktGVO). + Das Portal ist eine Einseitenanwendung; Skripten gibt es nur die + 5,4-kB-Hülle, einem Browser den Volltext. Eine Fassungsliste führt es + nicht — nur „Aktuelle Gesamtausgabe“ und „Änderungshistorie“; die + Adressform …@JJJJMMTT wird abgewiesen. Vorfassungen sind daher nicht + unmittelbar zu beschaffen. + +Vorfassungen (SPaktG-alt.txt, AusfSPaktGVO-alt.txt): +- Die Änderungshistorie des Portals weist für 2026 je genau eine + Änderung aus: beim SPaktG „§ 8a neu eingefügt“, bei der Verordnung + „zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2026“ + (§ 6 Absatz 4). Die Vorfassung ist daher die Gesamtausgabe ohne den + § 8a bzw. ohne den § 6 Absatz 4. +- Gegenprobe aus den Gesetzblättern: Die Ursprungsfassung des SPaktG + (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1977 vom 30. Oktober 2019, Amtsbl. I + S. 1033, ads_47-2019) wurde mit den beiden zwischenzeitlichen + Änderungen fortgeschrieben — Artikel 2 des Gesetzes vom 11. November + 2020 (Amtsbl. I S. 1339, ads_77-2020) und Artikel 4 des Gesetzes vom + 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, ads_49-2024). Der Unterschied + zwischen dieser Ursprungsfassung und der heutigen Gesamtausgabe ist + genau: § 7 Satz 1 Nummer 1 aufgehoben nebst Umnummerierung, § 11 + Absatz 3 Sätze 2 bis 4 aufgehoben, § 14 Absatz 2 Satz 1 „Juli“ → + „Dezember“, § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 aufgehoben nebst + Umnummerierung — und der neue § 8a. Damit ist die abgeleitete + Vorfassung Norm für Norm belegt. +- Bei dieser Gegenprobe blieben drei Befehle des Heftes von 2024 stehen + und sind als Grenzen benannt: die Anfügung an die Überschrift des + Werkes selbst („In der Überschrift wird nach dem Wort „Saarlandpakt“ + das Wort „(SPaktG)“ angefügt“), die an eine Nummer angefügte weitere + Nummer, die ans Ende des Absatzes statt hinter die genannte Nummer + tritt, und der Verbund aus Bereichsumnummerierung und Wortstreichung + („Die bisherigen Nummern 2 bis 8 werden die Nummern 1 bis 7 und in + der neuen Nummer 7 wird das Komma gestrichen“). + +Aufbereitung zum kanonischen Klartext: +1. Volltext der Gesamtausgabe aus dem Browser (div.docLayoutText). +2. Die Portalzutaten entfernt: „zur Einzelansicht …“, das nichtamtliche + Inhaltsverzeichnis, die Fußnotenblöcke und die Fußnotenzeichen. +3. Normkopf und Titel auf eine Zeile mit doppeltem Leerzeichen + („§ 8a Entlastungen in den Jahren 2026 und 2027“), ebenso die + Abschnittsüberschriften. +4. Aufzählungsmarke und Text auf eine Zeile („1. die Gewerbesteuer,“). +5. Kopfzeilen: Langtitel, Kurzbezeichnung in Klammern, Ausfertigungs- + datum, Fundstelle. + +Rechtsstellung: +- Amtliche Werke im Sinne des § 5 UrhG; wiedergegeben werden einzelne + Vorschriften zu Prüfzwecken, kein Massenabzug, keine Anmeldeschranke + umgangen. Die Quellenangabe folgt § 63 UrhG. -- cgit v1.2.1