From 86c7d994e2fc7b469b660e8adee3d5f1a4e0f11c Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Sat, 29 Aug 2026 18:16:18 +0200 Subject: =?UTF-8?q?Der=20L=C3=A4nderkreis=20schlie=C3=9Ft=20sich=20mit=20S?= =?UTF-8?q?aarland=20und=20Sachsen-Anhalt?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Sechzehn Länder hat die Bundesrepublik, vierzehn waren erfaßt. Die beiden letzten fehlten aus demselben Grund: Ihre Landesrechtsportale führen keine Fassungsliste, und ohne Vorfassung gibt es keinen Belegfall. Für das Saarland hilft die Änderungshistorie aus. Weist sie für das fragliche Jahr genau eine Änderung aus, so ist die Vorfassung die Gesamtausgabe ohne diese eine. Für das Gesetz über den Saarlandpakt und die Verordnung zu seiner Ausführung — beide geändert durch das Gesetz Nr. 2211 vom 24. Juni 2026 — ist das so hergeleitet und aus den Gesetzblättern von 2019, 2020 und 2024 Norm für Norm gegengeprüft worden: Die Ursprungsfassung nebst den beiden zwischenzeitlichen Änderungen ergibt genau die heutige Gesamtausgabe. Ein Heft, zwei Stammwerke, zwei Aufträge; zehn von zehn Normen der Verordnung und neunzehn von zwanzig des Gesetzes stimmen zeichengenau. Sachsen-Anhalt bleibt beim rheinland-pfälzischen Weg, und zwar doppelt begründet: Das Portal führt keine Vorfassung, und das Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes ist überhaupt nicht frei. Frei ist die Parlamentsdokumentation, weshalb hier die Drucksache 8/6357 des Landtags das Änderungsdokument ist; aussagekräftig ist allein die Zahl der erschlossenen Befehle, vierzehn an der Zahl. Fünf Funde sind allgemein und stehen im Produktivcode: der Kolumnentitel des saarländischen Amtsblattes; die Aufzählungsmarke, die Kennzeichnung ist und nicht Wortlaut, sodaß „in Nummer 8 den Punkt ersetzen“ nicht mehr am eigenen Markenpunkt scheitert; die Artikelwahl bei Ausführungsverordnungen, die ihren eigenen Namen nicht mehr wegstreicht; die Wortfuge am markerlosen Umbruch, die der Wortbestand ohne die zeilenletzten Wörter beweist; und die Buchstabengliederung mit Punkt nebst den kleinen römischen Zahlen, bei denen „i.“ aus dem Stand der Gliederung entschieden wird. Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben die auslassende Anfügung, die Anfügung an die Überschrift des Werkes selbst, der Verbund aus Bereichsumnummerierung und Wortstreichung sowie die kurze Wortfuge; sie sind im Handbuch und in den Herkunftsnachweisen als Grenzen benannt. Die Prüfung geht auf: 456 Testfälle, „mvnw verify“ grün, „reuse lint“ 223 von 223, und der Korpuslauf hält seine Grundlinie bei vierunddreißig Aufträgen, 1429 Befehlen, 1295 angewandt, 661 von 671 gleichen Normen. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Claude-Session: https://claude.ai/code/session_014dzFZB6rfFjpVMxhF5mQWN Change-Id: I046353512a672afda7b908f6aee425e4daba507c --- .../sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc | 68 +++++++++++++++++++--- 1 file changed, 59 insertions(+), 9 deletions(-) (limited to 'src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc') diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index fa1f7b7..b433d94 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -156,6 +156,34 @@ Halbsatz-Anfügung („durch einen *Strichpunkt* ersetzt und folgender Halbsatz *Einleitung*" als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen Punkt („entsprechend der vorstehenden Nummer 8 Buchst. a"). +|Saarland +|`Saarland/ABl-2026-31_Saarlandpakt-AendG.pdf` — Amtsbl. des Saarlandes Teil I Nr. 31 vom +13.08.2026 (Gesetz Nr. 2211 zur Änderung des Gesetzes über den Saarlandpakt) +|Voller Belegfall, und zwar für *zwei* Stammwerke aus einem Heft: Artikel 1 das Gesetz (SPaktG, +19 → 20 Normen, 19 davon zeichengenau), Artikel 2 die Verordnung zu seiner Ausführung +(AusfSPaktGVO, 10/10). Das Portal führt keine Fassungsliste; die Vorfassung ist der +*Änderungshistorie* entnommen — sie weist für 2026 je genau eine Änderung aus — und aus den +Gesetzblättern von 2019, 2020 und 2024 gegengeprüft. Das Amtsblatt selbst ist frei und +skriptlesbar (`amtsblatt.saarland.de`, kein Einseitenprogramm), zurück bis Ausgabe 48/2009. +Drei allgemeine Funde: der *Kolumnentitel* des Amtsblattes im Inhaltsstrom, die *Artikelwahl bei +Ausführungsverordnungen* (die Genitiv-Streichung darf nicht greifen, wenn das Ziel selbst eine +solche Verordnung ist) und die *Wortfuge am markerlosen Umbruch* (Wortbestand ohne die +zeilenletzten Wörter). Offen bleibt der Kopf von weniger als vier Zeichen, der von einer Vorsilbe +nicht zu unterscheiden ist — daran hängt die eine Abweichung in § 8a. + +|Sachsen-Anhalt +|`SachsenAnhalt/Ltg-Drs-8-6357_Fischereigesetz-AendG-Entwurf.pdf` — Landtag von Sachsen-Anhalt, +Drs. 8/6357 vom 11.12.2025 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes) +|Nur bis zur *Befehlserkennung* belegt (14 Befehle), und zwar doppelt begründet: Das Portal führt +keine Vorfassung, und das GVBl. LSA ist überhaupt nicht frei — abrufbar sind nur die +Inhaltsverzeichnisse der letzten Hefte. Frei ist die Parlamentsdokumentation +(`padoka.landtag.sachsen-anhalt.de`), weshalb hier die *Drucksache* das Änderungsdokument ist. +Fund: die *Buchstabengliederung mit Punkt* („a.“) und die *kleinen römischen Zahlen* („i.“, „ii.“) +als dritte Ebene; „i.“ ist zweideutig und wird aus dem Stand der Gliederung entschieden. Dazu die +Nebenform „erhält die Fassung“ und der wahlfreie Doppelpunkt vor dem Zitat. Offen: die auslassende +Anfügung („Als Abs. 2 neu angefügt: …“) und, an der Vorlage, das fehlende Verb in „In § 31 Abs. 2 +wie folgt geändert:“. + |Thüringen |`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom 13.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs- @@ -350,10 +378,18 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. * *Vorfassungen bei knapp gehaltenen juris-Portalen* — Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt führen nur die aktuelle Gesamtausgabe nebst einer Aufzählung der Änderungen; die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste", über die Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und - Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Ohne Vorfassung ist kein - Akzeptanzfall möglich, sondern nur die Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein Ausweg wäre, die - Vorfassung aus den *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen. -* Saarland und Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst. + Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Für das Saarland hilft seit + Welle 27 die *Änderungshistorie* aus: Weist sie für das fragliche Jahr genau eine Änderung aus, + so ist die Vorfassung die Gesamtausgabe ohne diese eine — gegengeprüft an den Gesetzblättern. + Für Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt hat sich kein solcher Fall gefunden; dort bleibt es bei + der Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein weiterer Ausweg wäre, die Vorfassung aus den + *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen. +* *Die kurze Wortfuge* — ein Kopf von weniger als vier Zeichen vor einem markerlosen Umbruch ist + von einer Vorsilbe nicht zu unterscheiden („aus" + „geschlossen" gegen „zu" + „ergreifen"). Ein + Wörterbuch fehlt, der Wortbestand des Dokuments trägt hier nicht, und geraten wird nicht. +* *Zwei Befehlsformen Sachsen-Anhalts* — die auslassende Anfügung („Als Abs. 2 neu angefügt: …") + und, aus dem saarländischen Heft von 2024, die Anfügung an die Überschrift des Werkes selbst + sowie der Verbund aus Bereichsumnummerierung und Wortstreichung. == Wo weitermachen @@ -364,8 +400,9 @@ gegen die amtliche Fassung, und `--neufassung` gibt die errechnete Fassung als k Klartext aus. Ein weiteres Land kostet damit Stammfassung, Heft und Nachfassung — keinen eigenen Prüfcode mehr. Nach absteigendem Nutzen: -. *Weitere Länder erfassen* — Saarland und Sachsen-Anhalt (Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sind - seit Welle 25 erfasst). Die Beschaffungswege sind für alle geprüft (26./27.08.2026): +. *Weitere Länder erfassen* — **erledigt in Welle 27**: Mit dem Saarland und Sachsen-Anhalt ist + der Länderkreis geschlossen; alle sechzehn Länder sind erfasst. Die Beschaffungswege im + einzelnen: + -- Mecklenburg-Vorpommern:: *Gegangen* (Welle 25). Das Gesetzblatt liegt vollständig und @@ -389,9 +426,22 @@ Fassungen“ (`…&template=20_gp_ifg_meta_fassungen_d`) und „Änderungshistor `gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/_GBl_Nr__signed.pdf`, die Heftliste (`gesetzblatt.bremen.de/?skip=&max=100`) nennt zu jedem den geänderten Gegenstand. Siehe `Bremen/SOURCES`. -Saarland und Sachsen-Anhalt:: unverändert ohne Vorfassungen (siehe „Noch offen“); dort bleibt es -bei der Prüfung bis zur Befehlserkennung, es sei denn, die Einzelnormen mit ihren Stichtagen -tragen. +Saarland:: *Gegangen* (Welle 27). Das Verkündungsportal `amtsblatt.saarland.de` ist ein +gewöhnliches, skriptlesbares jportal; die fünf jüngsten Hefte hängen an der Startseite +(`/jportal/docs/news_anlage/sl/pdf/VerkBl/ABl/ads_-_teil_I_signed.pdf`), die älteren +liegen unter `/jportal/docs/anlage/…` und verlangen die Sitzungskennung, die die Dokumentseite +mitgibt. Die Dokumentkennung ist `VB-SL-ABlI`; zu einer Fundstelle +findet man das Heft, indem man von der Seitenzahl abwärts zählt. Das Landesrechtsportal +`recht.saarland.de` (`bssl`) bleibt eine Einseitenanwendung ohne Fassungsliste — die Vorfassung +kommt aus der Änderungshistorie. Siehe `Saarland/SOURCES`. +Sachsen-Anhalt:: *Gegangen* (Welle 27), aber nur bis zur Befehlserkennung. Das GVBl. LSA ist nicht +frei: `landesrecht-sachsen-anhalt.info/down/aletztg.pdf` gibt allein die Inhaltsverzeichnisse der +letzten vierunddreißig Hefte aus, und der Wirt verlangt dafür eine Browserkennung (sonst 403). Das +Änderungsdokument ist deshalb die Drucksache des Landtags: +`padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp/drs/d.pdf`, gefunden über +`/portal/browse.tt.html` (die Suchmaske lädt ihre Ergebnisse verzögert nach). Das +Landesrechtsportal `landesrecht.sachsen-anhalt.de` (`bsst`) führt gleichfalls keine +Fassungsliste. Siehe `SachsenAnhalt/SOURCES`. -- *Erledigt in Welle 23:* Die Frage nach den _Anlagen-Nummern im gii-XML_ war falsch gestellt. Eine -- cgit v1.2.1