From 751860690d2b74252ba3126d51cd37aa1c9ed0eb Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Mon, 24 Aug 2026 21:32:26 +0200 Subject: =?UTF-8?q?Rheinland-Pfalz=20schreibt=20Worte,=20nicht=20W=C3=B6rt?= =?UTF-8?q?er?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Die Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Unfallkasse (GVBl. 2026 Nr. 21) kommt als Erkennungsfall in den Bestand — nicht als Akzeptanzfall, und der Grund liegt in der Quelle: Das rheinland-pfälzische Landesrechtsportal führt keine früheren Gesamtausgaben, ebensowenig das saarländische und das sachsen-anhaltische. Die Fassungsliste, über die Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, gibt es dort nicht. Ohne Vorfassung kein Vergleich; der Stamm ist hier die Nachfassung, und die neun „Zieltext nicht vorhanden“ sind gerade der Beleg dafür, dass die Befehle dort bereits vollzogen sind. Zwei allgemeine Funde hat der Fall trotzdem gebracht. Das Land schreibt „die Worte“, wo das Handbuch der Rechtsförmlichkeit „die Wörter“ setzt — der Erkenner nimmt die Nebenform jetzt überall an, ohne sie blieben sieben der 23 Befehle unerkannt. Und der Seitenfuß des dortigen Gesetzblattes steht im Inhaltsstrom und zerschneidet das Zitat einer Neufassung („§ 18 erhält folgende Fassung:“ / Fußzeile / „„§ 18 …““); er wird nun herausgeschnitten wie die Füße der Gesetzblätter Berlins, Thüringens und Baden-Württembergs. Drei Idiome bleiben benannt offen: die Satzzeichen-Ersetzung im Verbund mit einer Halbsatz-Anfügung („durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz angefügt“), „In der Einleitung“ als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen Punkt („entsprechend der vorstehenden Nummer 8 Buchst. a“). Nebenbei ein besserer Beschaffungsweg, in RheinlandPfalz/SOURCES festgehalten: Der Portaltext wird im Browser als Blob zum Herunterladen angeboten und landet unmittelbar als Datei im Dateisystem, statt stückweise durch die Textausgabe der Browsersteuerung zu gehen. Der PDF-Verweis der Dokumentansicht taugt dafür nicht — er ist an die Sitzung gebunden. Geprüft: 350 Tests, REUSE 188/188. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: I317f2d368b734c1152cd47cc09356de60f5dfb35 --- .../sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc | 24 ++++++++++++++++++---- 1 file changed, 20 insertions(+), 4 deletions(-) (limited to 'src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc') diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index d35e7c2..f387c9f 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -104,6 +104,19 @@ Kopfelement *vor* der Überschrift, die Aufzählungen sind echte `
    `-Listen, Stilblatt erzeugt, und an ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt *Steuerzeichen* (U+0002) mit. Voller Akzeptanzfall (4/4 Befehle, alle 24 Normen). +|Rheinland-Pfalz +|`RheinlandPfalz/GVBl-2026-21_UKAPOGS-E3-AendVO.pdf` — GVBl. RP 2026 Nr. 21 vom 10.08.2026 +(Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung … Unfallkasse) +|Nur bis zur *Befehlserkennung* belegt: Das Portal führt *keine früheren Gesamtausgaben* (ebenso +Saarland und Sachsen-Anhalt; geprüft 24.08.2026), sodass die Vorfassung fehlt — der Stamm ist hier +die Nachfassung, und die neun „Zieltext nicht vorhanden" sind gerade der Beleg dafür. Zwei +allgemeine Funde: Das Land schreibt „die *Worte*" statt „die Wörter" (ohne die Nebenform blieben +sieben von 23 Befehlen unerkannt), und der *Seitenfuß* steht im Inhaltsstrom und zerschneidet das +Zitat einer Neufassung. Offen bleiben drei Idiome: Satzzeichen-Ersetzung im Verbund mit einer +Halbsatz-Anfügung („durch einen *Strichpunkt* ersetzt und folgender Halbsatz angefügt"), „In der +*Einleitung*" als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen Punkt („entsprechend der vorstehenden +Nummer 8 Buchst. a"). + |Thüringen |`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom 13.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs- @@ -266,8 +279,12 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. dagegen als Aufzählungsmarken im Wortlaut der Anlage; dort bleibt es beim Markensuchen, und ein Befehl auf „die Überschrift der Nummer 1 der Anlage 8“ (GEG, Artikel 1 Nr. 43 b) aa)) findet seine Stelle nicht. Ob die Anlagen des Bundes ebenso zu zerlegen sind, ist offen. -* *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem - 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor. +* *Vorfassungen bei knapp gehaltenen juris-Portalen* — Rheinland-Pfalz, Saarland und + Sachsen-Anhalt führen nur die aktuelle Gesamtausgabe nebst einer Aufzählung der Änderungen; die + Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste", über die Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und + Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Ohne Vorfassung ist kein + Akzeptanzfall möglich, sondern nur die Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein Ausweg wäre, die + Vorfassung aus den *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen. * Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst. == Wo weitermachen @@ -275,8 +292,7 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche, und jedes Land mit einem Änderungs- dokument trägt nunmehr einen Belegfall bis zur Anwendung. Nach absteigendem Nutzen: -. *Weitere Länder erfassen* — Rheinland-Pfalz (Verkündungsplattform erst ab 01.07.2026), Bremen, - Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt. +. *Weitere Länder erfassen* — Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt. *Erledigt:* _Brandenburg_ ist umgesetzt (Fraktionsgesetz, 4/4 Befehle, alle 24 Normen gleich der amtlichen Nachfassung). Der Fall hat gezeigt, dass nicht jedes Landesportal eine juris-Einseiten- -- cgit v1.2.1