From 2ada4600cbb8dbd0dc8ac2fa0537f6853ba62359 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Sun, 23 Aug 2026 21:52:20 +0200 Subject: =?UTF-8?q?Die=20Nummer=20einer=20Anlage=20ist=20eine=20Norm,=20ke?= =?UTF-8?q?in=20Aufz=C3=A4hlungsglied?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Der Zuständigkeitskatalog des Berliner Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zählt seine Einheiten nicht als Aufzählungsglieder, sondern führt sie als „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“ — jede mit eigener Absatzzählung, jede im Portal eine eigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser suchte dagegen eine Marke „6.“ im Wortlaut der Anlage und fand dort vielerlei; von sechs Befehlen des Artikels 1 wurden zwei angewandt. Sie werden nunmehr geführt, wie sie sind: als eigene Normen, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt. Damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre Befehle unverändert, und es braucht keinen neuen Rang im Modell. Wo ein Gesetz solche Normen nicht führt — im gii-XML des Bundes stehen die Nummern einer Anlage als Marken im Wortlaut —, bleibt es beim bisherigen Weg. Dabei kamen drei Mängel ans Licht. Ob die feinste Komponente einer Fundstelle ein Absatz ist, entschied das bloße Vorkommen einer feineren Komponente; die Nummer einer Anlage steht aber vor der Absatzangabe und gehört zur Bezeichnung der Norm. Die Umnummerierung eines solchen Absatzes galt deshalb als die einer Aufzählungseinheit, tauschte eine Marke, die es nicht gab, hieß angewandt und bewirkte nichts. Ein Absatz, der „vor den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine Zeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes. Und die Bezeichnung eines so eingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die Schritt-Ordnung nicht sah, dass eine Umnummerierung ihm den Platz erst räumt. Beigelegt sind die beiden Fassungen des ASOG, über die Browsersteuerung beschafft. Der Auszug ist dort bei fünfzigtausend Zeichen gekappt und verschluckt einzelne Leerzeichen; base64-kodierte Stücke kamen zeichengenau herüber. Fünf der sechs Befehle werden angewandt, und 168 der 171 Normen gleichen danach der amtlichen Nachfassung. Die drei Abweichungen sind benannt und liegen nicht in der Anwendung — eine von ihnen belegt erstmals, was die geometrische Lesereihenfolge kosten würde: Der Titelblock des Änderungsgesetzes steht im Inhaltsstrom mitten in einem Zitat. Geprüft mit „mvnw verify“: 333 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl eines anderen Belegfalls hat sich geändert. REUSE 171/171. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: I24b94cb96e6728b1ff1b1fcb5bb4b8433594e240 --- .../sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc | 77 +++++++++++----------- 1 file changed, 37 insertions(+), 40 deletions(-) (limited to 'src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc') diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index 489fbb4..b220a8c 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -145,14 +145,22 @@ bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswo überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter „Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026 vollständig belegt. -* *Berlin* ist zur Hälfte umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2 +* *Berlin* ist umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein *voller* Akzeptanzfall: beide Befehle angewandt, alle fünf - Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026; die Stammfassung ist über die - Browsersteuerung beschafft. Artikel 1 (ASOG) wird *vollständig erkannt* — alle sechs Befehle, - einschließlich der Änderungen an der unnummerierten Anlage —, aber nicht angewandt: Fünf der - sechs zielen auf Einheiten der Anlage, die dort als Überschriften stehen („Nummer 6“, - „Nummer 23“, „Nummer 31“) und nicht als Aufzählungsmarken. Sie brauchen einen eigenen Rang - zwischen Norm und Absatz; Begründung und Bezugsweg in `Berlin/SOURCES`. + Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 (ASOG) wird vollständig + erkannt und zu fünf Sechsteln angewandt; 168 der 171 Normen gleichen danach der Nachfassung. + Die Nummern der Anlage sind seit dieser Welle *eigene Normen* („Anlage Nummer 23“), wie das + Portal sie führt — damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre Befehle. Beide + Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft. ++ +-- +Die drei Abweichungen sind benannt und liegen nicht in der Anwendung: § 67 (das Portal setzt +amtliche Satznummern, das Gesetzblatt nicht), Anlage Nummer 23 (der eine Rest, siehe unten) und +Anlage Nummer 31 (der ganzseitenbreite Titelblock steht im Inhaltsstrom mitten im Zitat — die +offene Layout-Frage). Der eine liegengebliebene Befehl benennt eine Grenze des Klartextformats: +Ein Zwischentitel ohne Absatzbezeichnung („Aus dem Bereich Verkehr:“) wird dem vorangehenden +Absatz zugeschlagen, weshalb dessen Text nicht auf den Punkt endet, den der Befehl meint. +-- * *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Die Stammfassung ist über eine @@ -229,25 +237,11 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. == Noch offen -* *Berlin, ASOG — Stammfassung bewusst nicht beigelegt*, weil sie ohne den Rang der - Anlagen-Einheiten keinen Prüfgewinn brächte; der Bezugsweg steht in `Berlin/SOURCES` und führt - in zwei Abrufen wieder dorthin. Zur Geschichte: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe - juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso - anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des - ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes. -* *Anlagen im kanonischen Klartext* — der Normkopf ist erledigt, der Rang der Nummern nicht: - Der `LandesRechtTextParser` kennt seit dieser Welle Anlagen-Normköpfe („Anlage“, „Anlage 2“, - „Anhang“), und alles hinter ihnen gehört zur Anlage — ihre inneren Überschriften gliedern nicht - das Gesetz, und ein Paragraph, den sie zitieren, eröffnet keine Norm. Offen bleibt die - *Adressierung ihrer Einheiten*: Berlins Anlage überschreibt sie mit „Nummer 6“, während der - Stellenauflöser eine Marke „6.“ im Text sucht, die dort vielfach vorkommt. Nötig ist ein eigener - Rang zwischen Norm und Absatz. Die ältere Fassung dieses Punktes, zur Einordnung: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind - sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden - anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und - „Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die - konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b). Beide Portale sind - inzwischen als juris-Anwendung *nachgeprüft* — die Lücke geht deshalb erst mit einem - Anlage-tragenden Stammgesetz aus einem anderen Portal auf, praktisch `recht.nrw.de`. +* *Anlagen-Nummern im gii-XML* — im Klartext des Landesrechts sind die Nummern einer Anlage + seit dieser Welle eigene Normen („Anlage Nummer 23“). Im gii-XML des Bundes stehen sie + dagegen als Aufzählungsmarken im Wortlaut der Anlage; dort bleibt es beim Markensuchen, und + ein Befehl auf „die Überschrift der Nummer 1 der Anlage 8“ (GEG, Artikel 1 Nr. 43 b) aa)) + findet seine Stelle nicht. Ob die Anlagen des Bundes ebenso zu zerlegen sind, ist offen. * *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung. @@ -261,20 +255,23 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen. Nach absteigendem Nutzen: -. *Den Rang der Anlagen-Einheiten einführen* — die Nummern einer Anlage stehen zwischen Norm und - Absatz. Daran hängen Berlins Artikel 1 (fünf von sechs Befehlen) und Baden-Württembergs - Anlagen 1, 3b und 4b. Der Belegfall ist unmittelbar zur Hand: Berlins ASOG ist in zwei Abrufen - wiederbeschafft (`Berlin/SOURCES`). Mitzuerledigen ist die Umschrift der Berliner Satznummern - (angeklebte Ziffern statt Superskripte). . *Baden-Württembergs Kommunalwahlordnung über die Browsersteuerung holen* — der Weg ist unter „Beschaffung der Stammfassungen“ beschrieben; Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin sind ihn - gegangen. -. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch offen“. - -*Erledigt:* _Berlins Artikel 2_ ist ein voller Akzeptanzfall, und der Klartext-Parser trägt -nunmehr *Anlagen als eigene Normen*. Zwei Berliner Befunde stehen für die nächste Arbeit fest: Die -Einheiten einer Anlage können als Überschriften gesetzt sein statt als Marken, und das Portal -schreibt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte. + gegangen. Die Anlagen 1, 3b und 4b sind der zweite Beleg für den Rang der Anlagen-Einheiten. +. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch + offen“. Sie ist seit dieser Welle *belegt*: Die Anlage Nummer 31 des ASOG weicht allein + deshalb von der Nachfassung ab, weil der Titelblock des Änderungsgesetzes im Inhaltsstrom + mitten in ihrem Zitat steht. + +*Erledigt:* _Berlin_ ist umgesetzt. Die Nummern einer Anlage sind eigene Normen mit eigener +Absatzzählung, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt („Anlage Nummer 23“) — so führt sie das +Portal, und so sprechen die Befehle sie an. Drei weitere Funde kamen dabei ans Licht: Die +Umnummerierung eines solchen Absatzes galt als die einer Aufzählungseinheit und tauschte eine +Marke, die es nicht gab — der Befehl hieß angewandt und bewirkte nichts; ein Absatz, der „vor +den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine Zeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes; und die +Bezeichnung eines so eingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die +Schritt-Ordnung ihre Abhängigkeit nicht sah. Die amtlichen Satznummern des Portals (angeklebte +Ziffern) schreibt die Aufbereitung um. *Erledigt:* _Schleswig-Holstein_ ist vollständig umgesetzt — der erste Fall mit *zwei* Stammgesetzen in einem Änderungsgesetz. Zwei Eigenheiten des Portalsatzes waren zu beheben: Er @@ -317,6 +314,6 @@ hängt; für Sachsen, Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein die vollständige Anwendung auf beide -Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2 und die -vollständige *Erkennung* des Artikels 1. Wer eine dieser Zahlen +Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2, fünf von sechs +Befehlen des Artikels 1 und die drei benannten Abweichungen von der Nachfassung. Wer eine dieser Zahlen ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken. -- cgit v1.2.1