From 2b614b00b5becbdef8a401ec0d4b73da6b9b1bd2 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Sun, 23 Aug 2026 20:55:14 +0200 Subject: Der Stamm bekommt das Alter, das der Einleitungssatz nennt MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Die beiden größten Restzahlen des Prüfbestands — GEG einundfünfzig, IfSG siebenundzwanzig manuell zu prüfende Befehle — waren nie gepinnt, und niemand hatte sie je gegen ein Sollergebnis gehalten. Der Verdacht stand im Raum, sie seien kein Mangel des Werkzeugs, sondern ein Altersunterschied: Das gii-XML ist die heutige konsolidierte Fassung, während das Änderungsgesetz von 2023 bzw. 2020 auf die damalige zielt. Der Verdacht trifft zu, aber nicht ganz. Beschafft sind die zeitrichtigen Fassungen aus dem Wayback-Schnappschuss des amtlichen Archivs „xml.zip“ — dasselbe Format, das der Loader ohnehin liest. Maßgeblich für die Wahl ist der Einleitungssatz des Änderungsgesetzes; beide Schnappschüsse tragen genau den dort genannten Stand. Gegen sie gerechnet, blieben zunächst fünf und sieben Reste. Diese zwölf sind erstmals echte Befunde gewesen, und neun von ihnen benannten vier allgemeine Mängel, die alle behoben sind: Eine Wortersetzung griff in längere Wörter hinein und verbrauchte mit „schwerwiegende“ auch „schwerwiegender“; eine eingerückte Aufzählungsmarke galt als Satzende, weshalb ein Absatz mit Aufzählung mehr Sätze zählte als das Gesetzblatt; eine Ordnungszahl vor einem Gliederungswort ebenso; eine Nummer wurde im ganzen Absatz gesucht statt im benannten Satz; und eine Gliederungseinheit, die Rahmen und Befehl beide nennen, suchte sich innerhalb ihrer selbst. Übrig bleiben drei Reste im GEG, jeder im Test einzeln begründet: zweimal dieselbe Kaskade des § 108 — die Aufhebung einer „bisherigen“ Nummer, deren Bezeichnung ein anderer Punkt gerade neu vergibt, und eine Begleitklausel ohne eigene Ortsangabe — und einmal die Überschrift einer Nummer der Anlage 8. Das letzte ist dieselbe offene Modellfrage wie bei Berlins Anlage. Vier gepinnte Zahlen sind dadurch gestiegen; der Grund steht jeweils im Test. Das WDR-Gesetz trägt seither keinen Rest mehr. Geprüft mit „mvnw verify“: 330 Prüfungen, kein Fehlschlag; REUSE 167/167. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: I338e78ec3d46e0d0d8e57e77831ebae34497ae7b --- src/test/resources/sampledata/IfSG/SOURCES | 14 ++++++++++++++ 1 file changed, 14 insertions(+) (limited to 'src/test/resources/sampledata/IfSG/SOURCES') diff --git a/src/test/resources/sampledata/IfSG/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/IfSG/SOURCES index 6ba08e1..75d77b8 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/IfSG/SOURCES +++ b/src/test/resources/sampledata/IfSG/SOURCES @@ -1,5 +1,19 @@ Stammgesetz: - https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html + (BJNR104510000.xml -- HEUTIGE konsolidierte Fassung, jünger als das + Änderungsgesetz von 2020; bleibt als Belegfall dieser Lage liegen.) + +Stammgesetz in der Fassung VOR dem Änderungsgesetz vom 18.11.2020: +- BJNR104510000-2020.xml -- Stand "Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. + 27.3.2020 I 587" nebst den textlich nachgewiesenen Änderungen bis + "Art. 5 G v. 19.6.2020 I 1385". Genau darauf zielt der Einleitungssatz + des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes ("das zuletzt durch Artikel 5 des + Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist"). +- Herkunft: Wayback-Schnappschuss des amtlichen xml.zip, + http://web.archive.org/web/20200727163910id_/https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/xml.zip + (Schnappschuss vom 27.07.2020, Dateidatum im Archiv 22.07.2020; + abgerufen am 23.08.2026). Aus dem Archiv ausgepackt und unverändert + abgelegt. Rezept siehe GEG/SOURCES. Änderungsgesetz: - https://dejure.org/BGBl/2020/BGBl._I_S._2397 -- cgit v1.2.1