From 036fb101bbc92e88e2b0e99d04ed827b96afd927 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Thu, 27 Aug 2026 07:10:40 +0200 Subject: =?UTF-8?q?Bremen=20=C3=B6ffnet=20seine=20Fassungen,=20und=20zwei?= =?UTF-8?q?=20Zitate=20bleiben=20offen?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Bremen tritt als fünfzehntes Land hinzu. Sein Transparenzportal ist nach BRAVORS und recht.nrw.de das dritte, das einer Skriptabfrage gewöhnliches HTML liefert, und das erste außerhalb Brandenburgs, das jede frühere Gesamtausgabe einzeln adressierbar führt; Vor- und Nachfassung stammen daher aus derselben Quelle. Das Heft (Brem.GBl. 2026 Nr. 87) versäumt es zweimal, ein Zitat zu schließen. Daran zeigte sich, dass die Grenze am Aufzählungspunkt zu eng gefasst war: Sie verlangte, dass der Rest des Abschnitts ausbalanciert zurückbleibe, und konnte deshalb nur den letzten Mangel heilen. Nunmehr prüft sie, dass kein schließendes Anführungszeichen ohne öffnendes zurückbleibt — ein Abschnitt darf mehrere offene Zitate tragen, und jedes wird an seiner eigenen Grenze geschlossen. Das Heft gab vorher 22 Befehle her, nun 41. Die bremische Befehlssprache brachte sechs Nebenformen (Name der Verordnung, bloße Aufzählungsmarke als Stelle, Marke mit Schlusspunkt, „geändert“ statt „ersetzt“, „um Satz 2 ergänzt“, benanntes Satzzeichen) und fünf Anwendungsfunde: Eine unvollendet endende Neufassung lässt die Untergliederung stehen; das Zitat des ersten Satzes trägt die Absatzbezeichnung mit; ein Umbruch mitten im Satz ist Satzspiegel; ein Platzhalter hält nur im eigenen Block Platz; und eine angefügte Einheit, die ihre Nummer nennt, tritt an den genannten Platz. Dabei kam ein stiller Mangel ans Licht: „hinter dem Wort“ war in den Mustern zugelassen, wurde aber nirgends geprüft — die Wörter traten vor den Anker. Geprüft: mvnw verify (428 Testfälle) und reuse lint (204/204) gehen durch; der neue Akzeptanzfall pinnt 41 gelesene, 37 angewandte Befehle und den Gleichlauf von 26 der 29 Normen mit der amtlichen Nachfassung. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: If83a1f3204cd4599168888f2701db71d560b7bc7 --- src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES | 100 +++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 100 insertions(+) create mode 100644 src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES (limited to 'src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES') diff --git a/src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES new file mode 100644 index 0000000..e0425cc --- /dev/null +++ b/src/test/resources/sampledata/Bremen/SOURCES @@ -0,0 +1,100 @@ +Beispieldaten Bremen — Herkunft und Aufbereitung +================================================ + +1. Änderungsdokument + BremGBl-2026-87_BerufsfachschulVO-AendVO.pdf + Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Nr. 87, verkündet am + 20. August 2026, S. 573: Änderung der Verordnung über die Berufsfachschule + für technische und kaufmännische Assistentinnen und Assistenten vom + 10. August 2026. + Bezogen über + https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2026_08_20_GBl_Nr_0087_signed.pdf + (abgerufen am 27.08.2026). Das Gesetzblatt liegt vollständig und ohne + Anmeldung unter https://www.gesetzblatt.bremen.de/; die Heftliste + (`?skip=&max=100`) nennt zu jedem Heft einen Hinweistext, der das + geänderte Werk benennt. Das Heft trägt genau eine Verkündung. + +2. Stammfassung (vor der Änderung) + AssBerFSchulV-BR-alt.txt + Verordnung über die Berufsfachschule für Assistentinnen und Assistenten vom + 24. April 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 297 – 223-o-5a), Gesamtausgabe in der + Gültigkeit vom 01.03.2019 bis 20.08.2026. + Entnommen dem Transparenzportal Bremen: + https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.130920.de + &asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d + (abgerufen am 27.08.2026). + + Zum Portal: transparenz.bremen.de ist — nach BRAVORS (Brandenburg) und + recht.nrw.de — das dritte Landesportal, das einer Skriptabfrage gewöhnliches, + serverseitig gesetztes HTML liefert, und das erste außerhalb Brandenburgs, + das jede *frühere* Gesamtausgabe einzeln adressierbar führt. Der Weg dahin: + die Vorschrift über `…/metainformationen/-?asl=…&template= + 20_gp_ifg_meta_detail_d` aufrufen, von dort die Schaltfläche „Frühere + Fassungen“ (`…&template=20_gp_ifg_meta_fassungen_d`); sie listet jede Fassung + mit ihrem Geltungszeitraum und einer eigenen `gsid`. Die Änderungshistorie + steht unter `…&template=20_gp_ifg_meta_historie_d`. Vor- und Nachfassung + stammen deshalb aus derselben Quelle. + + Aufbereitung (Skript `clean_hb.py`, im Arbeitsverzeichnis der Welle): Der + Text steht je Einheit in einem `
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` tragen Gliederung und Normkopf („Teil 1␣␣Ausbildung“, „§ 1␣␣Titel“), + `

` je Absatz, `

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` die Aufzählungen, die je Ebene um zwei + Stellen eingerückt werden. Der Kopf (Titel, Klammerzusatz mit der + juris-Abkürzung, Datumszeile, Fundstelle) ist von Hand gesetzt; die + Eingangsformel und das nichtamtliche Inhaltsverzeichnis des Portals sind + fortgelassen. Der Titel ist der *amtliche von 2019* — das Portal führt + Vorfassungen unter dem heutigen Namen, und der Einleitungssatz des Heftes + zitiert den alten. + +3. Nachfassung (nach der Änderung), nur als Prüfmaßstab + AssBerFSchulV-BR-neu.txt + Dieselbe Verordnung in der ab dem 21. August 2026 geltenden Fassung, aus der + aktuellen Gesamtausgabe desselben Portals + (https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/verordnung-ueber-die- + berufsfachschule-fuer-technische-und-kaufmaennische-assistentinnen-und- + assistenten-vom-24-april-2019-373512?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de + &template=20_gp_ifg_meta_detail_d, Stand 27.08.2026), mit demselben Skript + aufbereitet. + +4. Was der Fall trägt + - Die Neufassung des *Namens* der Verordnung („Der Name der Verordnung wird + wie folgt gefasst“) — die Überschrift des Werkes selbst. + - Die bloße Aufzählungsmarke als ganze Stellenangabe („In e) wird das Wort … + ersetzt“, „f) wird gestrichen“) und die Marke mit Schlusspunkt („Nummer 1. + wird wie folgt gefasst“). + - „werden die Worte … durch die Worte … *geändert*“ statt „ersetzt“. + - Die Anfügung als „Absatz 1 wird am Ende *um Satz 2 ergänzt*“ — die + genannte Nummer bestimmt den Platz, nicht das Ende. + - Das *benannte* Satzzeichen: „das Satzzeichen „Punkt“ wird aufgehoben und + folgendes angefügt: „…““ — der Sache nach die Ersetzung des Schlusszeichens + durch den angefügten Wortlaut. + - Zwei nicht geschlossene Zitate in einem Abschnitt (Nummern 8 a und 13). + Beide zusammen sind der Prüfstein der Aufzählungs-Zitatgrenze: Sie muss + auch dann greifen, wenn der Rest des Abschnitts seinerseits noch ein Zitat + offen lässt. + - Der Kolumnentitel („Nr. 87 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom + 20. August 2026 574“) steht im Inhaltsstrom und klebt am Seitenumbruch + hinter dem letzten Satz der Vorseite. + +5. Benannte Abweichungen von der amtlichen Nachfassung + § 26 fehlt: Die Nummer 18 des Heftes verbindet eine Umnummerierung mit einer + Neufassung — „Der bisherige § 25 wird § 26 und wie folgt neu gefasst:“ —, + öffnet deren Zitat aber gar nicht erst; der neue Wortlaut steht ohne + Anführungszeichen da. Der Befehl bleibt darum unerkannt und § 26 ungesetzt. + Geraten wird nicht. + § 22: Die Nummer 15 f schreibt „Im letzten Satz werden hinter dem Wort + „Senatorin“ die Worte „oder der Senator“ eingefügt“. Sie nennt keinen + Absatz; § 22 hat deren drei, und jeder hat einen letzten Satz. Gemeint ist + ersichtlich der Absatz 3, von dem die Buchstaben b bis e handeln — der + Befehl selbst sagt es nicht, und der laufende Zusammenhang eines + Nachbarpunktes ist keine Stellenangabe. Die Auflösung meldet Mehrdeutigkeit. + § 29: Die Nummer 21 verteilt den neuen Wortlaut auf zwei Unterpunkte, die je + nur aus einem Zitat bestehen („a) „(1) …““, „b) „(2) …““), ohne dass diese + ein Verb trügen. Die Umnummerierung des bisherigen § 28 zu § 29 wird + vollzogen, die Neufassung nicht. + + Nicht mitgeführt sind die *Anlagen* (Stundentafeln). Sie sind Tabellen, für + die der kanonische Klartext keine Form hat; und das Heft setzt an die Stelle + der einen Anlage der Vorfassung zwei neue, ohne dass ein Änderungsbefehl das + anordnete — ein Mangel der Vorlage, der sich nicht anwenden lässt. Beide + Klartextfassungen enden deshalb mit dem letzten Paragraphen. -- cgit v1.2.1