From 2ada4600cbb8dbd0dc8ac2fa0537f6853ba62359 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Sun, 23 Aug 2026 21:52:20 +0200 Subject: =?UTF-8?q?Die=20Nummer=20einer=20Anlage=20ist=20eine=20Norm,=20ke?= =?UTF-8?q?in=20Aufz=C3=A4hlungsglied?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Der Zuständigkeitskatalog des Berliner Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zählt seine Einheiten nicht als Aufzählungsglieder, sondern führt sie als „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“ — jede mit eigener Absatzzählung, jede im Portal eine eigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser suchte dagegen eine Marke „6.“ im Wortlaut der Anlage und fand dort vielerlei; von sechs Befehlen des Artikels 1 wurden zwei angewandt. Sie werden nunmehr geführt, wie sie sind: als eigene Normen, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt. Damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre Befehle unverändert, und es braucht keinen neuen Rang im Modell. Wo ein Gesetz solche Normen nicht führt — im gii-XML des Bundes stehen die Nummern einer Anlage als Marken im Wortlaut —, bleibt es beim bisherigen Weg. Dabei kamen drei Mängel ans Licht. Ob die feinste Komponente einer Fundstelle ein Absatz ist, entschied das bloße Vorkommen einer feineren Komponente; die Nummer einer Anlage steht aber vor der Absatzangabe und gehört zur Bezeichnung der Norm. Die Umnummerierung eines solchen Absatzes galt deshalb als die einer Aufzählungseinheit, tauschte eine Marke, die es nicht gab, hieß angewandt und bewirkte nichts. Ein Absatz, der „vor den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine Zeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes. Und die Bezeichnung eines so eingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die Schritt-Ordnung nicht sah, dass eine Umnummerierung ihm den Platz erst räumt. Beigelegt sind die beiden Fassungen des ASOG, über die Browsersteuerung beschafft. Der Auszug ist dort bei fünfzigtausend Zeichen gekappt und verschluckt einzelne Leerzeichen; base64-kodierte Stücke kamen zeichengenau herüber. Fünf der sechs Befehle werden angewandt, und 168 der 171 Normen gleichen danach der amtlichen Nachfassung. Die drei Abweichungen sind benannt und liegen nicht in der Anwendung — eine von ihnen belegt erstmals, was die geometrische Lesereihenfolge kosten würde: Der Titelblock des Änderungsgesetzes steht im Inhaltsstrom mitten in einem Zitat. Geprüft mit „mvnw verify“: 333 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl eines anderen Belegfalls hat sich geändert. REUSE 171/171. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: I24b94cb96e6728b1ff1b1fcb5bb4b8433594e240 --- src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES | 61 ++++++++++++++++++++-------- 1 file changed, 44 insertions(+), 17 deletions(-) (limited to 'src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES') diff --git a/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES index abd745a..441a16f 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES +++ b/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES @@ -12,6 +12,9 @@ Beispieldaten Berlin — Herkunft und Aufbereitung LAF-ErrG-alt.txt Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung vom 14. März 2016, Gültigkeit 16.04.2026–11.06.2026 LAF-ErrG-neu.txt dasselbe ab 12.06.2026, allein als Prüfmaßstab + ASOG-Bln-alt.txt Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz in der Fassung vom + 11. Oktober 2006, Gültigkeit 16.04.2026–11.06.2026 (171 Normen) + ASOG-Bln-neu.txt dasselbe ab 12.06.2026, allein als Prüfmaßstab Bezugsweg --------- @@ -24,27 +27,51 @@ Dokumentkennungen und Stichtage: Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG; im Übrigen wie in `Hessen/SOURCES` dargelegt. -Das ASOG ist nicht beigelegt — warum ------------------------------------- +Die Nummern der Anlage — wie sie geführt werden +---------------------------------------------- Artikel 1 des Änderungsgesetzes ändert zu fünf Sechsteln die *Anlage* des ASOG (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben), und deren Einheiten sind nicht wie sonst als -Aufzählungsmarken gesetzt, sondern als *Überschriften*: „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“, -jede im Portal eine eigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser sucht dagegen eine Marke „6.“ im -Text der Anlage — und findet dort vielerlei, denn gewöhnliche Aufzählungen zählen ebenso. -Belegt ist das: Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die -Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei; mehrdeutig bleibt der Rest. - -Das ist keine Extraktions-, sondern eine Modellfrage: Die Nummern einer Anlage brauchen einen -eigenen Rang zwischen Norm und Absatz. Solange er fehlt, brächte die Beilage von zweimal -380 kB Stammfassung keinen Prüfgewinn. Der Bezugsweg oben führt in zwei Abrufen wieder -dorthin. - -Ein zweiter Befund für dieselbe Arbeit: Das Berliner Portal setzt die amtlichen Satznummern -nicht als Superskripte, sondern als *angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen einen …“). Der -kanonische Klartext verlangt Superskripte; die Umschrift gehört in die Aufbereitung, sonst -weicht die angewandte Fassung von der amtlichen Nachfassung schon in der Zählung ab. +Aufzählungsmarken gesetzt, sondern als Einheiten mit eigener Absatzzählung: „Nummer 6“, +„Nummer 23“, „Nummer 31“, jede im Portal eine eigene Einzelnorm. Ebenso werden sie jetzt +geführt — als eigene Normen, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt: „Anlage Nummer 23“. +Damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie die Befehle unverändert („Nach Nummer 6 +Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt“). Zuvor suchte der Stellenauflöser eine Marke +„6.“ im Text der Anlage und fand dort vielerlei; von sechs Befehlen wurden zwei angewandt, +heute sind es fünf. + +Der eine Rest ist eine Grenze des Klartextformats, keine Schwäche der Anwendung: Auf den +Absatz 4a der Nummer 23 folgt der Zwischentitel „Aus dem Bereich Verkehr:“, der keine eigene +Absatzbezeichnung trägt und deshalb dem vorangehenden Absatz zugeschlagen wird. Der Befehl +„In Absatz 4a wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt“ findet den Punkt daher +nicht am Ende und bleibt liegen. + +Ein zweiter Befund, erledigt: Das Berliner Portal setzt die amtlichen Satznummern nicht als +Superskripte, sondern als *angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen einen …“). Der kanonische +Klartext verlangt Superskripte; die Umschrift geschieht in der Aufbereitung. Aufbereitung zum kanonischen Klartext ------------------------------------- Maschinell wie in Hessen. Das LAF-Errichtungsgesetz führt kein Inhaltsverzeichnis als eigene Norm; der Wortlaut beginnt deshalb beim ersten Normkopf, der für sich auf einer Zeile steht. + +Für das ASOG im einzelnen (Skript nicht im Repo, `berlin2klartext.py` im Arbeitsverzeichnis): + + 1. Vorspann samt amtlicher Inhaltsübersicht bis einschließlich der Marke + „zur Einzelansicht Inhaltsverzeichnis“ abschneiden; die gleichlautenden Rücksprungmarken + jeder Norm entfallen. + 2. Geschützte Leerzeichen zu gewöhnlichen; NFC. + 3. Normkopf und Überschrift auf eine Zeile („§ 1 Aufgaben der …“), ebenso die Gliederung + („Erster Abschnitt Aufgaben, Zuständigkeiten …“). Der Kopf einer Anlagen-Nummer bleibt + für sich; was ihm folgt, ist ihr Wortlaut. + 4. Aufzählungsmarken, die im Portalsatz allein auf der Zeile stehen, mit dem Folgetext + vereinigen und einrücken. + 5. Angeklebte Satznummern in Superskripte umschreiben. + +Der Klammerzusatz des Langtitels muss auf einer *eigenen* Zeile stehen — sonst bleiben +Kurztitel und Abkürzung ungetrennt, der Einleitungssatz findet sein Ziel nicht und es wird +kein Artikel gewählt. + +Beschaffung im Browser: Der Auszug über `get_page_text` ist bei 50000 Zeichen gekappt und +verschluckt überdies einzelne Leerzeichen. Beides umgeht, wer den Text in Stücken von 33000 +Zeichen *base64-kodiert* in die Seite schreibt und wieder ausliest; so kam der Wortlaut +zeichengenau herüber (380153 bzw. 381880 Zeichen). -- cgit v1.2.1