From 14ec52a1070285a12a6bc5a0f4859996d468b59e Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Sat, 22 Aug 2026 16:41:57 +0200 Subject: =?UTF-8?q?Die=20Einr=C3=BCckung=20tr=C3=A4gt=20die=20Gliederung,?= =?UTF-8?q?=20nicht=20blo=C3=9F=20das=20Satzbild?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Die vorangegangene Fassung hatte zwei Mängel festgehalten, aber nicht behoben: Der Block aus „Nach Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ trat ans Ende des Absatzes statt hinter die Nr. 4, und die Heilung des Weißraums nach einer Streichung verkürzte die Einrückung der Aufzählungszeilen. Beide wiegen schwerer als alles sonst Offene, denn sie führen zu einem falschen Ergebnis, ohne es anzuzeigen: Der Befehl gilt als angewandt, der Abschnitt „Manuell prüfen“ schweigt, und allein der Wortlaut weicht ab. Damit war das Leitprinzip des Erzeugnisses an dieser Stelle verfehlt. Bei der Behebung hat sich ergeben, dass die beiden nicht nebeneinanderstanden, sondern eine Ursache teilten. Die Neufassung einer Nummer oder eines Buchstabens setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, also in die erste Spalte. Der Zeilenblock einer Aufzählungsmarke reicht aber so weit, wie tiefer eingerückt wird; eine in der ersten Spalte stehende Zeile nimmt daher den gesamten Rest des Absatzes als ihre Kindzeilen an. Der nachfolgende Einfügebefehl fand seinen Anker mithin am Ende des Absatzes und stand richtig, wo er falsch stand. Die Einrückung ist im kanonischen Klartext kein Satzbild, sondern die Zugehörigkeit einer Zeile zu ihrer Einheit; die Neufassung setzt sie nunmehr wie die Ersetzung, und die Heilung nach einer Streichung glättet allein die Naht, an der Text herausgenommen wurde. Die zeilenweise Gegenprobe an der amtlichen Nachfassung hat darüber hinaus zwei Abweichungen gezeigt, die keine Mängel der Reihenfolge waren. Zum einen hielt der leere Platzhalter „7. (aufgehoben)“ eine Bezeichnung, die der eingefügte Block neu vergibt; er weicht fortan, wie er es bei der Umnummerierung auf eine weggefallene Bezeichnung längst tut. Verdrängt wird dabei nur ein Platzhalter, niemals ein Wortlaut — der Platzhalter des Absatzes 2, den kein Befehl anrührt, bleibt stehen. Zum anderen führt der Satz des Gesetzblatts zwischen der Marke einer Aufzählungszeile und ihrem Text die Tabulatorspalte des Setzers, der kanonische Klartext dagegen ein Leerzeichen; ohne dessen Rückführung trügen gerade die neu gesetzten Zeilen ein anderes Satzbild als die unberührten. Artikel 56 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes gleicht damit in Aufbau und Wortlaut der amtlichen Nachfassung. Die beiden Zusicherungen des Akzeptanztests, die den Mangel festhielten, sind umgekehrt; drei Prüfungen der zugrunde liegenden Regeln treten hinzu. Dreihundertfünfzehn Testfälle bestehen, und keine der gepinnten Zahlen der übrigen Belegfälle hat sich geändert. Die Browserfassung ist übersetzt worden und bleibt auslieferbar; ihr Lauf im Browser ist mangels verbundener Erweiterung nicht in Augenschein genommen worden. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: I89b2fafa3e2185dbd6abfe0aa6b7bbbd04f6828f --- src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc | 14 ++++++++------ 1 file changed, 8 insertions(+), 6 deletions(-) (limited to 'src/main/resources') diff --git a/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index 4de907f..d0242fc 100644 --- a/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -232,16 +232,18 @@ Nach absteigendem Nutzen: angefasst — ein Sammelheft mit mehreren Verkündungen, also zugleich ein Test der Artikel-/ Verkündungsauswahl. . *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch offen“. -. *Stellung eines eingefügten Blocks* — seit die Umnummerierungs-Kaskade des BayJG aufgeht, ist - dies der sichtbare Rest an Art. 56: „Nach Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ gilt - als angewandt, der Block tritt aber ans Ende des Absatzes statt hinter die Nr. 4, und der leere - Platzhalter „7. (aufgehoben)“ bleibt zwischen den Nrn. 9 und 10 stehen. Beides ist im - Akzeptanztest festgehalten, damit es nicht unbemerkt bleibt. + +*Erledigt:* Die _Stellung eines eingefügten Blocks_ war der letzte sichtbare Rest an Art. 56 des +BayJG. Ursache war nicht die Einfügung selbst, sondern die Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor: +Sie setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, worauf der Zeilenblock dieser Marke bis ans Absatzende +reichte — er reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. Art. 56 Abs. 1 gleicht seither in Aufbau +und Wortlaut der amtlichen Nachfassung; der Akzeptanztest prüft das. Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht überall dieselbe Art von Zahl — für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlaut des -Bußgeldkatalogs an drei Stellen; für Sachsen, +Bußgeldkatalogs — dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke +hängt; für Sachsen, Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte Residuum im WDR-Gesetz; für Schleswig-Holstein, Berlin und Hessen die vollständige *Erkennung* (dort 21 Befehle). Wer eine dieser Zahlen -- cgit v1.2.1