From 9feaf3b9eebd79a37a252c2ffdf241f4190b2637 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Mon, 24 Aug 2026 07:37:17 +0200 Subject: Der Browser bekommt den Notausgang, den die Befehlszeile schon hatte MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Die Browserfassung galt als die vollwertige zweite Fassung des Erzeugnisses. Zwei Angaben der Befehlszeile fehlten ihr aber: die Beschränkung auf einen einzelnen Artikel und die Ausgabe des maschinell gelesenen Textes. Die erste war im Vordruck nicht vorgesehen, obwohl Arbeiter und Rechenwerk den Wert längst durchreichten — das Formular sandte an ihrer Stelle hart einen leeren Wert. Die zweite war überhaupt nicht erreichbar. Das Fehlende wiegt ungleich. Die Artikelangabe erspart Mühe; die Textausgabe dagegen ist der einzige Weg, einem unerklärlich unangewandten Befehl auf den Grund zu gehen. Wer im Browser arbeitete, stand vor einem Ergebnis, das er nicht nachprüfen konnte, und war auf die Befehlszeile verwiesen — also gerade auf das, was die Browserfassung entbehrlich machen sollte. Die Textgewinnung wandert deshalb aus der Befehlszeilenklasse in den gemeinsamen Kern (Pipeline.extrahiereText); beide Fassungen nehmen fortan denselben Weg. Der Vordruck erhält das Feld „Anzuwendender Artikel“ und das Ankreuzfeld „Statt der Synopse nur den maschinell gelesenen Text der Änderungsdokumente ausgeben“; das Ergebnis kommt wie die Synopse als Verweis zum Öffnen und Sichern. Nebenbei verträgt die Umsetzung nach Wahrheitswerten nun ein nicht gesetztes Feld, das als „undefined“ herüberkommt. Das Handbuch zählt die Absätze des § 14 wieder fortlaufend — es führte (6) und (7) zweimal — und stellt die Angaben des Vordrucks den Schaltern des § 6 Absatz 2 gegenüber. Eine neue Prüfung hält die Ausgabe des Notausgangs gegen den Text, den der Parser bekommt: Führte sie einen anderen vor, so wiese sie in die Irre. Der Prüfbestand umfasst hiernach 335 Prüfungen, sämtlich grün; REUSE meldet 174/174. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: I2a9aee042b6454f8d591bc415a5c6f1c1e7b40b6 --- src/main/java/eu/mulk/aendggner/AendGgner.java | 8 ++++---- src/main/java/eu/mulk/aendggner/Pipeline.java | 25 +++++++++++++++++++++++++ 2 files changed, 29 insertions(+), 4 deletions(-) (limited to 'src/main/java/eu') diff --git a/src/main/java/eu/mulk/aendggner/AendGgner.java b/src/main/java/eu/mulk/aendggner/AendGgner.java index a12515a..58b0d50 100644 --- a/src/main/java/eu/mulk/aendggner/AendGgner.java +++ b/src/main/java/eu/mulk/aendggner/AendGgner.java @@ -12,6 +12,7 @@ import java.io.IOException; import java.nio.charset.StandardCharsets; import java.nio.file.Files; import java.nio.file.Path; +import java.util.ArrayList; import java.util.EnumMap; import java.util.List; import java.util.concurrent.Callable; @@ -129,12 +130,11 @@ public class AendGgner implements Callable { } if (extractOnly) { - var gesetz = Pipeline.ladeStammgesetz(baseFile); - var extraktor = new PatchTextExtraktor(Pipeline.superskriptModus(gesetz)); + var quellen = new ArrayList(); for (var file : patches) { - var text = extraktor.extrahiere(file); - System.out.println(raw ? text : TextBereiniger.bereinige(text)); + quellen.add(Quelle.lies(file)); } + System.out.print(Pipeline.extrahiereText(Quelle.lies(baseFile), quellen, raw)); return 0; } diff --git a/src/main/java/eu/mulk/aendggner/Pipeline.java b/src/main/java/eu/mulk/aendggner/Pipeline.java index 76b492f..7949e7f 100644 --- a/src/main/java/eu/mulk/aendggner/Pipeline.java +++ b/src/main/java/eu/mulk/aendggner/Pipeline.java @@ -275,6 +275,31 @@ public final class Pipeline { return dokument.kopf().art().istEntwurfsfassung(); } + /** + * Der Text der Änderungsdokumente, so wie das Erzeugnis ihn liest — der Notausgang des § 6 Absatz + * 2 des Handbuchs. + * + *

Bleibt die PDF-Aufbereitung im Einzelfall fehlerhaft, so ist nicht das Ergebnis zu + * beargwöhnen, sondern der Text nachzusehen, von Hand zu berichtigen und als Klartextdatei wieder + * einzuspeisen. Dass dieser Weg beiden Fassungen offensteht, ist kein Zierat: Wer im Browser + * arbeitet, hat sonst keine Möglichkeit, einem unerklärlichen Rest auf den Grund zu gehen. + * + *

Das Stammgesetz wird auch hier gebraucht, denn seine Schreibweise bestimmt den + * Superskriptmodus der Textgewinnung ({@link #superskriptModus}). + * + * @param roh die Bereinigung übergehen; nur zur Fehlersuche an der Textgewinnung selbst. + */ + public static String extrahiereText(Quelle baseFile, List patches, boolean roh) + throws Exception { + var extraktor = new PatchTextExtraktor(superskriptModus(ladeStammgesetz(baseFile))); + var text = new StringBuilder(); + for (var patch : patches) { + var roher = extraktor.extrahiere(patch); + text.append(roh ? roher : TextBereiniger.bereinige(roher)).append('\n'); + } + return text.toString(); + } + /** Bequemlichkeit für Befehlszeile und Tests; im Browser gibt es keine {@link Path}e. */ static Gesetz ladeStammgesetz(Path baseFile) throws Exception { return ladeStammgesetz(Quelle.lies(baseFile)); -- cgit v1.2.1