From 2febdfd49776c473377ec08c0d4920ede38a242a Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Sun, 23 Aug 2026 21:17:36 +0200 Subject: Der Rest sagt fortan, welcher Art er ist MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Eine Synopse mit fünfzig liegengebliebenen Befehlen war bisher eine unsortierte Liste von achtundsechzig verschiedenen Sätzen. Wer sie las, erfuhr über jeden einzelnen Befehl das Genaue und über das Ganze nichts — namentlich nicht, ob eine Vorlage am Werkzeug scheitert, am Wortlaut des Änderungsgesetzes oder am falschen Stand des Stammgesetzes. Neben den ausformulierten Grund tritt deshalb seine Art. Vergeben wird sie dort, wo der Grund entsteht: Die Stellenauflösung, die Textoperation und die Zeilensuche in der Inhaltsübersicht führen sie mit ihrem Wortlaut, weil allein die erzeugende Stelle sie kennt. Der Wortlaut bleibt unberührt und maßgeblich — der Grundsatz der Nichtverwerfung verlangt die genaue Auskunft im Einzelfall; gebündelt wird nur, was ohne Ordnung eine bloße Liste wäre. Den größten Ertrag trägt die Auszählung sofort: Von den fünfzig Resten des Gebäudeenergiegesetzes gegen den heutigen Stamm sind einundvierzig von einer einzigen Art, nämlich „Zieltext nicht vorhanden“ — die Handschrift eines Stammgesetzes, das jünger ist als das Änderungsgesetz. Diese Lage rügt das Werkzeug nunmehr eigens. Dazu liest es die Standangabe der Quelle, und zwar nicht die Standzeile allein: Das gii-XML führt daneben Hinweise der Form „Änderung durch Art. 1 G v. 18.11.2020 … textlich nachgewiesen“, die bezeugen, dass der Wortlaut die Änderung längst trägt, während die Standzeile noch die vorige nennt. Genau daran scheiterten im Infektionsschutzgesetz siebenundzwanzig Befehle, ohne dass jemand den Grund benennen konnte. Verglichen wird das späteste genannte Datum mit der Fassung, die der Einleitungssatz fortschreibt; ist der Stamm der jüngere, ergeht die Rüge einmal je Dokument. Fehlt eine Angabe, schweigt die Prüfung. Zwei Anwendungslücken sind daneben geschlossen: Das ankerlose Anfügen ganzer Paragraphen wird angewandt statt gemeldet, und die Zurückweisung des Einfügeankers „am Ende“ ist als bewusst gezogene Grenze kenntlich gemacht — die Verbindung kommt im gesamten Prüfbestand kein einziges Mal vor, und Vorschriften auf Verdacht werden nicht geschrieben. Geprüft mit „mvnw verify“: 332 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl hat sich geändert. REUSE 168/168. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: I042c4389034f728c4b66f8161dc15e05938185ba --- README.md | 13 +++++++++++++ 1 file changed, 13 insertions(+) (limited to 'README.md') diff --git a/README.md b/README.md index 71c5c13..3d69818 100644 --- a/README.md +++ b/README.md @@ -76,6 +76,19 @@ gerichtet ist, deren Zieltext nicht mehr besteht —, wird mitsamt der Begründu seines Scheiterns in den Abschnitt **Manuell prüfen** der Synopse aufgenommen. Er wird niemals stillschweigend übergangen. +(5) Die Begründungen sind dort nach der Art des Grundes gebündelt und ausgezählt +(Befehl nicht erkannt, Stelle nicht auffindbar, Zieltext nicht vorhanden, +Fundstelle mehrdeutig, Bereich unbrauchbar, Zitat unbrauchbar, Bestand +widerspricht dem Befehl, nicht unterstützt, Anwendung fehlgeschlagen). Der +ausformulierte Grund bleibt daneben stehen; gebündelt ist nur, was ohne Ordnung +eine bloße Liste wäre. Dieselbe Auszählung gibt `--dump-befehle` unter der +Aufschrift „Gründe nach Häufigkeit“ aus. + +(6) Gibt die Quelle des Stammgesetzes ihren Stand an und ist ihr Wortlaut jünger +als die Fassung, die der Einleitungssatz des Änderungsgesetzes fortschreibt, so +wird das eigens gerügt. Das ist die häufigste Ursache liegengebliebener Befehle +und aus der Begründung „kommt im Zieltext nicht vor“ allein nicht zu erkennen. + ## § 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Handbuchs ist -- cgit v1.2.1