From 35e90f4ab0f9b40d4752c9b8cba57c9452a8189f Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Sat, 25 Jul 2026 10:00:36 +0200 Subject: Add North Rhine-Westphalia TMZ-Gesetz acceptance case MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Article 3 of the 22. Rundfunkänderungsgesetz (GV. NRW. 2026 S. 202) amends the Telemedienzuständigkeitsgesetz. All four commands apply cleanly, and the result matches the official consolidated version of 1 April 2026. recht.nrw.de turned out to be the one remaining state portal that serves consolidated laws as server-rendered HTML, with the version history encoded in the URL date prefix — so the pre-amendment stem (27 Apr 2022) was directly obtainable. Two fixes were needed: * LandesRechtTextParser read the parenthesised title suffix wholly as the abbreviation. State laws routinely carry both short title and abbreviation there ("(Telemedienzuständigkeitsgesetz – TMZ-Gesetz)"), and the amendment act cites the short title, so article selection never matched. The parser now splits at the dash. * ZitatExtraktor swallowed the rest of the document when a closing quotation mark is missing in the official text (Article 2 no. 11 here), which hid Articles 3 to 5 entirely. An amendment act never quotes across an article heading, so an open quotation is now closed before a bare "Artikel N" line, with a warning. Quoted paragraphs are unaffected: Bavarian norm heads read "Art. N". 223 tests green; all previously pinned figures unchanged. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: I78470075d9be2433966b821b6fe1e21808996c46 --- FASSUNGEN.txt | 66 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++-------- 1 file changed, 58 insertions(+), 8 deletions(-) (limited to 'FASSUNGEN.txt') diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index e09cc8a..dd458df 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -25,14 +25,24 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses zuletzt geändert durch die am 25. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ -Die sechste Ertüchtigungswelle wird um den schleswig-holsteinischen Belegfall -ergänzt: das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher -Vorschriften vom 26. März 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/27). Es führt drei bislang -unbekannte Eigenheiten ein — den laufenden Seitenkopf des GVOBl. Schleswig- -Holstein, hochgestellte Fußnotenmarker an den Artikel-Überschriften und einen -Flattersatz, in dem die geometrische Randerkennung versagt. Ein voller -Akzeptanztest bleibt vorerst aus, weil die konsolidierte Gemeindeordnung aus -freien Quellen nicht in der maßgeblichen Fassung zu beschaffen ist. +Der Abschluss der sechsten und der Beginn der siebten Ertüchtigungswelle: Zwei +weitere Belegfälle treten hinzu. + +Schleswig-Holstein (Artikel 1 bis 4): das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur +Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2026 (GVOBl. Schl.-H. +2026/27). Es führt drei bislang unbekannte Eigenheiten ein — den laufenden Seiten- +kopf des GVOBl. Schleswig-Holstein, hochgestellte Fußnotenmarker an den Artikel- +Überschriften und einen Flattersatz, in dem die geometrische Randerkennung +versagt. Ein voller Akzeptanztest bleibt vorerst aus, weil die konsolidierte +Gemeindeordnung aus freien Quellen nicht in der maßgeblichen Fassung zu +beschaffen ist. + +Nordrhein-Westfalen (Artikel 5 bis 7): Artikel 3 des 22. Rundfunkänderungsgesetzes +vom 24. März 2026 (GV. NRW. S. 202) ändert das Telemedienzuständigkeitsgesetz. +Alle vier Befehle werden erkannt und angewandt; das Ergebnis ist gegen die +amtliche Fassung vom 1. April 2026 abgeglichen. Dazu werden die Trennung von +Kurztitel und Abkürzung im Klammerzusatz und eine Strukturgrenze für unbalancierte +Anführungszeichen nötig. Artikel 1 @@ -86,6 +96,46 @@ ausgabe der Gemeindeordnung (14. November 2022) kennt den geänderten § 34a noc nicht. Die Fundstelle ist in sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc vermerkt. +Artikel 5 +Kurztitel und Abkürzung im Klammerzusatz + +Der Landesrecht-Textparser (LandesRechtTextParser) las den Klammerzusatz der +Titelzeile stets als Abkürzung. Landesgesetze führen dort jedoch häufig Kurztitel +und Abkürzung nebeneinander („(Telemedienzuständigkeitsgesetz – TMZ-Gesetz)“, +„(Gemeindeordnung – GO –)“), und das Änderungsgesetz zitiert das Stammgesetz mit +dem Kurztitel, nicht mit der Abkürzung; die Artikelauswahl +(AenderungsgesetzParser.betrifft) griff deshalb nicht. Der Parser trennt den +Klammerzusatz nunmehr am Gedankenstrich (Muster KURZTITEL_TRENNER) und führt den +Kurztitel als Kurzüberschrift des Gesetzes. + + +Artikel 6 +Strukturgrenze bei unbalancierten Anführungszeichen + +Der Zitatextraktor (ZitatExtraktor) schlug den gesamten Folgetext einem Zitat zu, +wenn im amtlichen Satz ein schließendes Anführungszeichen fehlte. Im 22. Rundfunk- +änderungsgesetz (Artikel 2 Nr. 11) ist das der Fall; das offene Zitat verschlang +dort die Artikel 3 bis 5, sodass überhaupt kein Änderungsbefehl mehr gefunden +wurde. Ein Änderungsgesetz zitiert jedoch nie über eine Artikel-Überschrift +hinweg. Der Extraktor schließt ein offenes Zitat deshalb vor einer Zeile, die nur +aus „Artikel N“ besteht, und meldet dies als Warnung. Zitierte Paragraphen bleiben +unberührt, weil das bayerische Landesrecht seine Normköpfe als „Art. N“ führt. + + +Artikel 7 +Belegfall Telemedienzuständigkeitsgesetz + +Als weitere Beispieldaten treten die konsolidierte Vorfassung des TMZ-Gesetzes +(sampledata/NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt, kanonischer Klartext, Fassung vom 27. April +2022 aus der Fassungshistorie von recht.nrw.de) und ein End-to-End-Akzeptanztest +(EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance) hinzu: Von den vier Befehlen des Artikels 3 +werden alle angewandt — die Neufassung der Gesetzesüberschrift, die Neufassung des +§ 1 Absatz 2, die Fundstellen-Ersetzung im Satzteil vor Nummer 1 des § 2 und die +Neufassung der Nummern 1 und 2 des § 2. Die Artikel 1, 2 und 4 desselben Heftes +(WDR-Gesetz, Landesmediengesetz, Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag +Ausführungsgesetz) werden zutreffend nicht gewählt. + + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 24. Juli 2026, zuletzt geändert durch die am 24. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen -- cgit v1.2.1