From 14ec52a1070285a12a6bc5a0f4859996d468b59e Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Sat, 22 Aug 2026 16:41:57 +0200 Subject: =?UTF-8?q?Die=20Einr=C3=BCckung=20tr=C3=A4gt=20die=20Gliederung,?= =?UTF-8?q?=20nicht=20blo=C3=9F=20das=20Satzbild?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Die vorangegangene Fassung hatte zwei Mängel festgehalten, aber nicht behoben: Der Block aus „Nach Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ trat ans Ende des Absatzes statt hinter die Nr. 4, und die Heilung des Weißraums nach einer Streichung verkürzte die Einrückung der Aufzählungszeilen. Beide wiegen schwerer als alles sonst Offene, denn sie führen zu einem falschen Ergebnis, ohne es anzuzeigen: Der Befehl gilt als angewandt, der Abschnitt „Manuell prüfen“ schweigt, und allein der Wortlaut weicht ab. Damit war das Leitprinzip des Erzeugnisses an dieser Stelle verfehlt. Bei der Behebung hat sich ergeben, dass die beiden nicht nebeneinanderstanden, sondern eine Ursache teilten. Die Neufassung einer Nummer oder eines Buchstabens setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, also in die erste Spalte. Der Zeilenblock einer Aufzählungsmarke reicht aber so weit, wie tiefer eingerückt wird; eine in der ersten Spalte stehende Zeile nimmt daher den gesamten Rest des Absatzes als ihre Kindzeilen an. Der nachfolgende Einfügebefehl fand seinen Anker mithin am Ende des Absatzes und stand richtig, wo er falsch stand. Die Einrückung ist im kanonischen Klartext kein Satzbild, sondern die Zugehörigkeit einer Zeile zu ihrer Einheit; die Neufassung setzt sie nunmehr wie die Ersetzung, und die Heilung nach einer Streichung glättet allein die Naht, an der Text herausgenommen wurde. Die zeilenweise Gegenprobe an der amtlichen Nachfassung hat darüber hinaus zwei Abweichungen gezeigt, die keine Mängel der Reihenfolge waren. Zum einen hielt der leere Platzhalter „7. (aufgehoben)“ eine Bezeichnung, die der eingefügte Block neu vergibt; er weicht fortan, wie er es bei der Umnummerierung auf eine weggefallene Bezeichnung längst tut. Verdrängt wird dabei nur ein Platzhalter, niemals ein Wortlaut — der Platzhalter des Absatzes 2, den kein Befehl anrührt, bleibt stehen. Zum anderen führt der Satz des Gesetzblatts zwischen der Marke einer Aufzählungszeile und ihrem Text die Tabulatorspalte des Setzers, der kanonische Klartext dagegen ein Leerzeichen; ohne dessen Rückführung trügen gerade die neu gesetzten Zeilen ein anderes Satzbild als die unberührten. Artikel 56 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes gleicht damit in Aufbau und Wortlaut der amtlichen Nachfassung. Die beiden Zusicherungen des Akzeptanztests, die den Mangel festhielten, sind umgekehrt; drei Prüfungen der zugrunde liegenden Regeln treten hinzu. Dreihundertfünfzehn Testfälle bestehen, und keine der gepinnten Zahlen der übrigen Belegfälle hat sich geändert. Die Browserfassung ist übersetzt worden und bleibt auslieferbar; ihr Lauf im Browser ist mangels verbundener Erweiterung nicht in Augenschein genommen worden. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: I89b2fafa3e2185dbd6abfe0aa6b7bbbd04f6828f --- FASSUNGEN.txt | 90 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 90 insertions(+) (limited to 'FASSUNGEN.txt') diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 55b3fc1..331864d 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -20,6 +20,96 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses gelegte Ausdrucksweise entsprechend. +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 22. August 2026, + zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Zwei Mängel, die die vorangegangene Fassung aufgedeckt, aber nicht behoben hatte, +wiegen schwerer als alles sonst Offene: Sie führen zu einem falschen Ergebnis, +ohne es anzuzeigen. Ein Befehl gilt als angewandt, der Wortlaut des Zielgesetzes +weicht gleichwohl von der amtlichen Nachfassung ab, und der Abschnitt „Manuell +prüfen“ schweigt. Damit war das Leitprinzip des Erzeugnisses — niemals +stillschweigend zu verwerfen — an dieser Stelle verfehlt. + +Bei ihrer Behebung hat sich ergeben, dass die beiden Mängel nicht nebeneinander +standen, sondern eine Ursache teilten: die fehlende Einrückung. Sie ist im +kanonischen Klartext nicht Schmuck, sondern trägt die Gliederung; wer sie +verliert, verliert die Zugehörigkeit einer Zeile zu ihrer Einheit. + + +Artikel 1 +Einrückung bei der Neufassung einer Aufzählungseinheit + +(1) Die Neufassung einer Nummer oder eines Buchstabens (BefehlAnwender. + wendeNeufassungAn) setzt den neuen Wortlaut fortan auf die Einrückung der + Einheit, an deren Stelle er tritt; bislang begann er in Spalte 0. Es gilt + damit dasselbe wie bei der Ersetzung einer solchen Einheit. + +(2) Der Grund ist folgender: Der Zeilenblock einer Aufzählungsmarke + (StellenAufloeser.zeilenBlock) reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. + Eine in Spalte 0 gesetzte Zeile nimmt daher den gesamten Rest des Absatzes + als ihre Kindzeilen an. Der nachfolgende Befehl „Nach Nr. 4 werden die + folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ trat deshalb hinter die letzte Nummer des + Absatzes statt hinter die Nr. 4 — er galt als angewandt, stand aber falsch. + +(3) Die Neufassung eines Satzes oder Halbsatzes bleibt unberührt; ihr Bereich + beginnt mitten in der Zeile und trägt keine Einrückung. + + +Artikel 2 +Heilung des Weißraums nach einer Streichung + +(1) Die Streichung von Wörtern (BefehlAnwender.wendeStreichungAn) heilte den + zurückbleibenden Weißraum bislang über den gesamten Zieltext; dieser ist bei + einer Stelle ohne Fein-Komponente der ganze Absatz. Sie fraß dabei die + Einrückung der Aufzählungszeilen: Aus den zwei Leerzeichen vor jeder Marke + wurde eines. + +(2) Geheilt wird fortan allein die Naht der Streichung (heileNaht): Aus zwei + Leerzeichen wird eines, vor einem Satzzeichen bleibt keines. Traf die + Streichung den Zeilenanfang, so ist der Weißraum vor der Naht Einrückung und + bleibt unangetastet. + + +Artikel 3 +Weichen des leeren Platzhalters + +Vergibt ein eingefügter Block eine Bezeichnung, die ein leerer Platzhalter der +Altfassung noch hält („7. (aufgehoben)“), so weicht dieser. Es ist dieselbe +Regel, die schon bei der Umnummerierung auf eine weggefallene Bezeichnung gilt, +und so zeigt es auch die amtliche Nachfassung. Verdrängt wird dabei nur ein +Platzhalter, niemals ein Wortlaut; ein Platzhalter, den kein Befehl anrührt, +bleibt stehen. + + +Artikel 4 +Zwischenraum hinter der Aufzählungsmarke + +Im Satz des Gesetzblatts steht zwischen der Marke einer Aufzählungszeile und +ihrem Text die Tabulatorspalte des Setzers. Der kanonische Klartext kennt dort +ein einzelnes Leerzeichen. Die Aufbereitung eines Zitats (normalisiereZitatText) +führt den Zwischenraum künftig auf dieses zurück; andernfalls trügen gerade die +neu gesetzten Zeilen ein anderes Satzbild als die unberührten. + + +Artikel 5 +Nachweis + +(1) Der Akzeptanztest des BayJG (EndToEndTest.bayJgGvblAcceptance) hielt die + beiden Mängel bislang ausdrücklich fest. Die betreffenden Zusicherungen + werden umgekehrt: Der eingefügte Block steht zwischen der Nr. 4 und der + Nr. 8, der Platzhalter ist gewichen, die Einrückung besteht fort. + +(2) Art. 56 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes gleicht damit in Aufbau und + Wortlaut der amtlichen Nachfassung (BayJG.pdf); die Gegenprobe ist Zeile für + Zeile geführt worden. + +(3) Hinzu treten drei Prüfungen der zugrunde liegenden Regeln + (BefehlAnwenderTest). Der Gesamtbestand beträgt nunmehr 315 Prüfungen; keine + der gepinnten Zahlen der übrigen Belegfälle hat sich geändert. + + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 16. August 2026, zuletzt geändert durch die am 16. August 2026 vorgenommenen Änderungen -- cgit v1.2.1